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Expertise

Peter advises principals and contractors on the structuring, contract drafting and implementation of construction projects. His clients include companies from the construction industry as well as medium-sized companies, such as real estate and capital investment companies. A further key practice area is process management, including arbitration proceedings.

Recent work

  • Structuring and contract drafting for the extension of a shopping centre in Schenefeld
  • Legal project management (JurProM®) for BV Großer Burstah Hamburg
  • Structuring, contract drafting and implementation of the new construction of an insurance company (value €160m)
  • Process management for an international arbitral claim proceeding relating to an offshore windpark project (value €40m)

Curriculum vitae 

  • Studied law at the University of Hamburg, 1992 to 1997
  • Legal clerkship at the Higher Regional Court Hamburg, 1998 to 2001
  • PhD on social insurance law, 2006
  • Lawyer (Rechtsanwalt) since 2001, at Kapellmann since 2004

Further qualifications and memberships

  • Lecturer at the University for Applied Sciences Hamburg in civil engineering, 2001 to 2004
  • Lectures and seminars on private construction law
  • Member of the working group on construction law

Publications

Articles

Leicht, Partnering und Konfliktschlichtung - Möglichkeiten der parteiautonomen Konfliktlösung, BauSV, Heft 6, 2007

Leicht, Drittverbindliche Pflegesätze in der stationären Pflege? Regelumfang und -wirkung des § 84 Abs. 3 SGB XI, in RSDE Heft 45, S. 51 ff.

Miscellaneous

Eschenbruch/Leicht, Auftraggeber- und Auftragnehmereinsatzformen, in: Kuffer / Wirth, Handbuch des Fachanwalts Bau- und Architektenrecht, 3. Auflage 2010

Leicht, in: Eschenbruch/Racky, Partnering in der Bau- und Immobilienwirtschaft, 1. Aufl., 2008, 3. Kapitel, Konfliktschlichtung im Projekt

Eschenbruch/Leicht, in: Kuffer/Wirth, Handbuch des Fachanwaltes für Bau- und Architektenrecht, 1. Auflage, 2005, 6. Kapitel, Auftraggeber- und Auftragnehmereinsatzformen

Leicht, in: Krahmer/Richter Heimgesetz Lehr- und Praxiskommentar, 2. Auflage, 2005, Kommentierung der HeimmindestbauVO

Events

28.02.2018
Seminar: Das neue Bauvertragsrecht

Bedeutung für Offshore Wind Projektverträge

Zum Jahreswechsel ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Die Gesetzesreform birgt einige Änderungen des Werk- und Kaufvertragsrechts und besitzt damit unmittelbare Relevanz für die Verträge zur Errichtung von Offshore Windparks.

Neben der erstmaligen Normierung klassischer baurechtlicher Regelung, wie etwa die Leistungsänderung des Bestellers, hat der Gesetzgeber gänzlich neue Instrumente in das Gesetz aufgenommen und mit der Möglichkeit Einstweiligen Rechtsschutzes bei Nachtragsstreitigkeiten Neuland betreten.

Gern möchten wir die Einführung des Gesetzes nutzen, um die für die Offshore Wind Industrie relevanten rechtlichen Änderungen aufzuzeigen und mit unseren Gästen die Bedeutung für Vertragsgestaltung und Projektrealisierung zu diskutieren.

Das Programm und ein Anmeldeformular finden Sie hier.

Gerne können Sie unsere Veranstaltung weiterempfehlen.

Kennen Sie auch schon unsere Seite www.neues-baurecht.de mit aktuellen Informationen rund um das neue Bauvertragsrecht?

Competencies: Plant engineering law, Construction contracts

Register at: Nadja Beumer-Stresius

Organizer: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Address: Am Sandtorkai 50, D-20457, Hamburg

21.02.2018
Seminar: Das neue Bauvertragsrecht und die VOB/B

Zum 1. Januar 2018 ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Erstmals wird damit der Bauvertrag gesetzlich näher ausgestaltet. In der Praxis hat man bisher auf die VOB/B zurückgegriffen, die insbesondere in Bezug auf das Anordnungsrecht des Auftraggebers und die damit verbundene Anpassung der Vergütung anderen Ansätzen folgt als das neue Bauvertragsrecht.

Dementsprechend ist die Wirksamkeit der VOB/B unter AGB-rechtlichen Gesichtspunkten in Anbetracht eines (etwaigen) neuen gesetzlichen Leitbildes schon jetzt stark umstritten. Gespannt wartete die Praxis auf eine Anpassung der VOB/B an die neue Gesetzeslage. Nunmehr hat sich herausgestellt: (vorerst) vergeblich! Der zuständige Hauptausschuss hat vor wenigen Tagen beschlossen, die VOB/B vorerst unverändert zu lassen und die Entwicklung der Rechtsprechung zum neuen Bauvertragsrecht abzuwarten.

Wir möchten Sie über die Folgen dieser Entscheidung informieren und erste Handreichungen für Ihre Vertragspraxis bieten. Hierzu laden wir Sie herzlich zu unserer Informationsveranstaltung ein.

Das Programm und ein Anmeldeformular finden Sie hier.

Kennen Sie auch schon unsere Seite www.neues-baurecht.de mit aktuellen Informationen rund um das neue Bauvertragsrecht?

Competencies: Law of architects and engineers, Construction contracts

Register at: Nadja Beumer-Stresius

Organizer: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Address: Am Sandtorkai 50, D-20457, Hamburg

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