Altersgrenzen befinden sich in nahezu jedem unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag und sind allgemein als ein typischer Beendigungstatbestand für Arbeitsverhältnisse anerkannt. Durch die Altersgrenze wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag zu einem befristeten. Das führt dazu, dass Altersgrenzen durch das strenge Befristungsrecht ausgehebelt werden können, wenn bestimmte befristungstypische Fallen unbeachtet bleiben. Über die praktischen – oft unerwünschten – Konsequenzen und ihre Vermeidung möchten wir gerne informieren.
Das Update findet am 01.02.2018 als Frühstücksseminar (oder alternativ am 25.01.2018 nachmittags) statt und richtet sich an Geschäftsführer, Personalleiter und Führungskräfte mit Personalverantwortung sowie Mitarbeiter in Rechts- und Personalabteilungen
Das Programm und ein Anmeldeformular finden Sie hier.
Die Teilnahme ist kostenfrei und setzt keine Vorkenntnisse im Arbeitsrecht voraus.
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