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Praxisgruppen

Beratungsschwerpunkte

Marino Loy berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen der Vertragsgestaltung und des Vertragsmanagements einschließlich der Vertragsbeendigung sowohl im individuellen wie auch im kollektiven Arbeitsrecht. In Fällen der streitigen Auseinandersetzung übernimmt er die gerichtliche oder außergerichtliche Interessenvertretung.

Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die arbeitsrechtliche Begleitung von Umstrukturierungen, Unternehmenskäufen und Betriebsübergängen. Marino Loy berät zudem zu allgemeinen zivilrechtlichen Fragestellungen und übernimmt aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als Berufungsanwalt die gerichtliche Prozessführung.  

Ausgewählte Referenzen 

  • Arbeitsgerichtliche Vertretung einer deutschen Großbank
  • Arbeitsrechtliche und zivilrechtliche Beratung und Vertretung zahlreicher Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftsbranchen

Vita  

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau, 1980 bis 1987
  • Referendariat beim Landgericht Düsseldorf, 1988 bis 1991
  • Rechtsanwalt bei Kapellmann seit 1992
  • Zulassung am Oberlandesgericht Düsseldorf, 1993

Weitere Qualifikationen und Mitgliedschaften 

  • Vorsitzender des Schlichtungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

Publikationen

Aufsätze

Loy, Zulässigkeit von webcams auf Baustellen, ZfIR 2004

Eschenbruch/Loy, Die Sättigungsgrenze beim Ehegattenunterhalt, FamRZ 1994, 665

Veranstaltungen

13.12.2022
Kapellmann Aktuell | Entwicklungen im Arbeitsrecht – Rück- und Ausblick 2022/2023

Entwicklungen im Arbeitsrecht – Rück- und Ausblick 2022/2023

Für weitere Informationen und zur Anmeldemöglichkeit folgen Sie gerne diesem Link!

Tätigkeitsgebiet: Arbeitsrecht

Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Adresse: #Online

08.12.2021
Kapellmann Aktuell | Entwicklungen im Arbeitsrecht – Rück- und Ausblick 2021/2022

Für weitere Informationen sowie zur Anmeldung folgen Sie gerne diesem Link!

Tätigkeitsgebiet: Arbeitsrecht

Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Adresse: #Online

01.02.2018
Düsseldorf
Update Arbeitsrecht - Vorsicht Falle: Befristungsrecht hebelt Altersgrenzen aus

Altersgrenzen befinden sich in nahezu jedem unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag und sind allgemein als ein typischer Beendigungstatbestand für Arbeitsverhältnisse anerkannt. Durch die Altersgrenze wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag zu einem befristeten. Das führt dazu, dass Altersgrenzen durch das strenge Befristungsrecht ausgehebelt werden können, wenn bestimmte befristungstypische Fallen unbeachtet bleiben. Über die praktischen – oft unerwünschten – Konsequenzen und ihre Vermeidung möchten wir gerne informieren.

Das Update findet am 01.02.2018 als Frühstücksseminar (oder alternativ am 25.01.2018 nachmittags) statt und richtet sich an Geschäftsführer, Personalleiter und Führungskräfte mit Personalverantwortung sowie Mitarbeiter in Rechts- und Personalabteilungen

Das Programm und ein Anmeldeformular finden Sie hier.

Die Teilnahme ist kostenfrei und setzt keine Vorkenntnisse im Arbeitsrecht voraus.

Gerne können Sie diese Veranstaltung auch weiterempfehlen.

Tätigkeitsgebiet: Arbeitsrecht

Anmeldung bei: Nadja Beumer-Stresius

Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Adresse: Stadttor 1, D-40219, Düsseldorf

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