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Expertise

Michael advises both principals and contractors in the areas of construction law and the law of architects and engineers in the drafting and development of contracts as well as the legal enforcement of their claims. Further key areas are real estate law and law of finance and banking, in particular on questions of investment advice and the law governing payment transactions.

What others say

One of the most frequently recommended lawyers for construction law and estate law
Handelsblatt/Best Lawyers® 'Germany's Best Lawyers 2023'

Recent work

  • Drafting of contracts in connection with the planning and execution of construction projects
  • Construction and real estate legal advice for different communities, in particular contracts
  • Project Consultancy for a contractor in the construction of various shopping centers
  • Court representation of numerous municipalities regarding swap transactions

Curriculum vitae

  • Studied law at the University of Osnabrück with supplementary studies in economics, 2001 to 2006
  • Research assistant to the Dean of the University of Osnabrück, Prof. Dr Hans-Jürgen Ahrens, 2006 to 2008
  • Worked on the research project "Unentgeltliche Verträge/Gratuitous Contracts" (Director: Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel), within the framework of the Study Group on a European Civil Code, 2007 to 2008
  • Legal clerkship at the Higher Regional Court of Düsseldorf, 2008 to 2010
  • Lawyer (Rechtsanwalt) at Kapellmann since 2010
  • PhD in comparative law in the area of the law of obligations at the University of Bayreuth, 2012

Further qualifications and memberships

  • Lecturer at University of Siegen (Civil Engineering), since winter semester 2016/2017
  • Seminars for Innovative Stadt GmbH of the Lower Saxony Association of Cities and Towns as well as for Institut KommunalplusBildung
  • Seminars in cooperation with Chambers of Industry and Commerce

Publications

Books and book contributions
Articles

Bosse, Zu den Voraussetzungen der Gerichtsgebührenbefreiung von Kommunen im Zivilprozess, KommJur 2015, 203

Bosse/Stark, Aufklärungspflicht über den anfänglichen negativen Marktwert bei der Beratung vor Abschluss strukturierter Kommunaldarlehen?, KommJur 2014, 409

Annotations on court decisions

Bosse/Pape, Eine Betriebsbeschreibung als Beschaffenheitsvereinbarung und der Mitverschuldensabzug bei Beauftragung eines Anschlussplaners, Anm. zu OLG Hamm, Urt. v. 28.01.2021 – I-21 U 54/19, jurisPR-PrivBauR 6/2021 Anm. 5

Bosse/Pape, Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht des Unternehmers und die Frage des Mitverschuldens des Bestellers, Anm. zu OLG Rostock, Urt. v. 15.09.2020 – 4 U 16/20, jurisPR-PrivBauR 1/2021 Anm. 4

Bosse/Kühl, Aufrechnung mit nicht prüffähig abgerechneter Vergütung: Rechtskraft?, Anm. zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2020 - I-22 U 222/19,  jurisPR-PrivBauR 9/2020 Anm. 5.

Bosse/Pape, Begrenzung der gesamtschuldnerischen Haftung von Planer und Bauunternehmer auf Umfang der gemeinsamen Quote, Anm. zu OLG Stuttgart, Urt. v. 30.09.2019 – 10 U 107/19, jurisPR-PrivBauR 4/2020 Anm. 2

 Lederer/Bosse, Anmerkung zu KG Berlin, 21. Zivilsenat, Urteil vom 10.07.2018 - 21 U 30/17, jurisPR-PrivBauR 11/2018, Anm. 2

Miscellaneous

Bosse, Die Schenkung in Deutschland und den Niederlanden, Verlag Peter Lang 2012

Events

12.09.2019
Roadshow: "EuGH killed the HOAI star" (Düsseldorf/2)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 4. Juli 2019 festgestellt, dass das Preisrecht der HOAI mit seinen verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt (zum vollständigen Urteilstext). Eine erste Einschätzung der Rechtsfolgen finden Sie in unserer FAQ-Liste.

Das Urteil wirft eine Vielzahl an Fragen zum künftigen Umgang mit der HOAI und der darauf bezugnehmenden Verträge auf, unter anderem:

  • Welche Folgen ergeben sich für bestehende Verträge zwischen Auftraggebern und Architekten/Ingenieuren, insbesondere bei Stufenverträgen?
  • Wie sollten neu abzuschließende Verträge ausgestaltet werden?
  • Welche vergaberechtlichen Auswirkungen bzw. Spielräume ergeben sich aus dem Urteil?
  • Wird der Gesetzgeber eine Neuregelung anstreben?

Diese Fragen stellen sich für private und öffentliche Auftraggeber ebenso wie für Architekten und Ingenieure. Wir laden daher herzlich zu unserer Informationsveranstaltung

„EuGH killed the HOAI star“

ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Im Rahmen der Veranstaltung geben wir zunächst einen Überblick über den konkreten Inhalt und die wesentlichen Folgen der Entscheidung des EuGH. Darüber hinaus wollen wir Wege aufzeigen, wie mit der neuen Rechtslage in der Praxis umgegangen werden kann.

Die nachfolgenden Termine unserer bundesweiten Standorte stehen für Sie zur Auswahl:

Wir freuen uns, wenn unsere Veranstaltung auf Ihr Interesse stößt und wir Sie an einem unserer Standorte begrüßen dürfen. Die jeweilige Anmeldefrist können Sie dem Anmeldeformular entnehmen.

Alle weiteren Neuigkeiten rund um das Thema Baurecht finden Sie auch auf unsere Seite www.neues-baurecht.de.
 

Competencies: Law of architects and engineers

Register at: Nadja Beumer-Stresius

Organizer: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Address: Stadttor 1, D-40219, Düsseldorf

15.08.2019
AUSGEBUCHT! Roadshow: "EuGH killed the HOAI star" (Düsseldorf/1)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 4. Juli 2019 festgestellt, dass das Preisrecht der HOAI mit seinen verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt (zum vollständigen Urteilstext). Eine erste Einschätzung der Rechtsfolgen finden Sie in unserer FAQ-Liste.

Das Urteil wirft eine Vielzahl an Fragen zum künftigen Umgang mit der HOAI und der darauf bezugnehmenden Verträge auf, unter anderem:

  • Welche Folgen ergeben sich für bestehende Verträge zwischen Auftraggebern und Architekten/Ingenieuren, insbesondere bei Stufenverträgen?
  • Wie sollten neu abzuschließende Verträge ausgestaltet werden?
  • Welche vergaberechtlichen Auswirkungen bzw. Spielräume ergeben sich aus dem Urteil?
  • Wird der Gesetzgeber eine Neuregelung anstreben?

Diese Fragen stellen sich für private und öffentliche Auftraggeber ebenso wie für Architekten und Ingenieure. Wir laden daher herzlich zu unserer Informationsveranstaltung

„EuGH killed the HOAI star“

ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Im Rahmen der Veranstaltung geben wir zunächst einen Überblick über den konkreten Inhalt und die wesentlichen Folgen der Entscheidung des EuGH. Darüber hinaus wollen wir Wege aufzeigen, wie mit der neuen Rechtslage in der Praxis umgegangen werden kann.

Die nachfolgenden Termine unserer bundesweiten Standorte stehen für Sie zur Auswahl:

Wir freuen uns, wenn unsere Veranstaltung auf Ihr Interesse stößt und wir Sie an einem unserer Standorte begrüßen dürfen. Die jeweilige Anmeldefrist können Sie dem Anmeldeformular entnehmen.

Alle weiteren Neuigkeiten rund um das Thema Baurecht finden Sie auch auf unsere Seite www.neues-baurecht.de.
 

Competencies: Law of architects and engineers

Register at: Nadja Beumer-Stresius

Organizer: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Address: Stadttor 1, D-40219, Düsseldorf

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