Für ab dem 01.01.2018 geschlossene Planernachträge gilt das neue Architekten- und Ingenieurvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das insbesondere für Anordnungsrechte des Auftraggebers und damit verbundene Mehrvergütungsansprüche der Planer weitreichende Neuregelungen mit sich bringt.
Unsere Veranstaltung soll einen kompakten Überblick über die wesentlichen rechtlichen Veränderungen und Neuerungen des Honorarmanagements bei Planungsänderungen geben und anhand konkreter Berechnungsbeispiele Methoden der Honorarermittlung aufzeigen. Mit Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Siemon konnten wir einen Referenten gewinnen, der als öffentliche bestellter und vereidigter Sachverständiger für Architektenleistungen und Honorare über langjährige Erfahrungen verfügt und als Urheber der „Siemon-Tabellen“ einen wesentlichen Beitrag zur Einzelbewertung der wichtigsten Planbereiche geleistet hat. Mit der Veranstaltung wollen wir gleichzeitig eine Basis zum Erfahrungsaustausch bieten.
Das Programm und ein Anmeldeformular finden Sie hier.
Kennen Sie auch schon unsere Seite www.neues-baurecht.de mit aktuellen Informationen rund um das neue Baurecht?