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Kapellmann begleitet das Land NRW bei der Beschaffung eines hochmodernen Rechenzentrums für die Finanzverwaltung NRW

04. November 2021

Das Land Nordrhein-Westfalen beschafft ein neues, hochmodernes Verwaltungsgebäude für seine Finanzverwaltung in Kaarst. Das Gebäude wird für mindestens 975 Personen ausgelegt sein und Flächen für Büro- und Besprechungsräume, ein hochverfügbares Rechenzentrum, Druckbereich, Lager und Werkstätten sowie eine Kantine im Umfang von geplant insgesamt ca. 19.000 m² umfassen. Nach einem europaweiten Vergabeverfahren wurde die Landmarken AG aus Aachen damit beauftragt, ein den Nutzeranforderungen entsprechendes Gebäude zu planen, betriebsfertig zu errichten und mindestens 20 Jahre an das Land zu vermieten. Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, hat das Vorhaben in der vergangenen Woche der Öffentlichkeit vorgestellt (zur Pressemitteilung).

Ein Team von Kapellmann-Anwälten aus Düsseldorf hat das Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW umfassend zur Vorbereitung und Durchführung des sogenannten Vermieter- / Investorenauswahlverfahrens beraten: Dr. Hendrik Röwekamp (Vergaberecht) und Dr. Dennis Vorsmann (Gewerbliches Mietrecht). Beide beraten regelmäßig zur Beschaffung von Spezialimmobilien im Mietmodell, bei dem die öffentliche Hand nicht selbst als Bauherr auf eigenen Flächen agiert, sondern einen Investor sucht, der die Immobilie auf selbst beschafften Flächen nach konkreten Anforderungen errichtet und sodann langfristig zur Nutzung überlässt.

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Jennifer Wagener
Jennifer Wagener

Head of Marketing, Business Development & Communications

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