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Vorsicht! Die Behörden rüsten auf – Price Monitoring als Mittel zur Aufdeckung von Mindestpreisbindungen

27. August 2020

Es ist ein alter Hut:

  • Markenhersteller fordern von ihren Handelspartnern, ein bestimmtes Preisniveau nicht zu unterschreiten, wenn sie weiter beliefert werden wollen.
  • Aber auch Handelsunternehmen fordern immer wieder Hersteller auf, „bei den Preisen im Markt mal aufzuräumen“. Lässt der Hersteller sich nicht darauf ein, drohen sie mit erheblichen Preissenkungen und einer Abwärtsspirale, die letztlich dem Hersteller und seiner Marke schadet.
  • Findet dies weitergehende Verbreitung im Markt, spricht man von „hub & spoke“. – Der Hersteller wird zur Nabe zwischen den Händlern als Speichen und sorgt dafür, dass sich das Rad in Richtung Mindestpreis dreht.

Unter dem Begriff der „Preisbindung der zweiten Hand“ oder im Englischen „resale price maintenance“ (kurz: RPM) werden all diese Verhaltensweisen zusammengefasst. Sie verstoßen grundsätzlich gegen das deutsche und EU-Kartellverbot. Dafür gab es in der Vergangenheit schon hohe Bußgelder.

Das eine oder andere Unternehmen, gerade auch auf Handelsebene, ist bislang aber eher lax mit diesen Themen umgegangen. Oft haben wir in Gesprächen mit Unternehmen auch gehört:

  • „Das interessiert doch sowieso keinen. Das ist doch kein richtiges Kartell.“ oder
  • „Aber ein Bußgeldrisiko sehe ich da nicht. Dann warte ich einfach ab, ob das überhaupt jemanden auffällt und dann kann ich ja immer noch damit aufhören.“

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Das Thema nimmt aktuell noch einmal deutlich an Fahrt auf. Die Kartellbehörden quer durch Europa gehen verstärkt gegen Unternehmen vor, die versuchen Mindestpreise durchzusetzen:

  • Das Bundeskartellamt wie auch die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde waren in den letzten Jahren verstärkt in diesem Bereich aktiv und haben empfindliche Bußgelder verhängt.
  • Aber auch die französischen und britischen Behörden interessieren sich zunehmend dafür.
  • Ein aktueller Post der britischen Competition and Markets Authority zeigt das deutlich. Darin kommuniziert sie offen, dass sie ein eigenes price monitoring tool entwickelt hat.

Deutlicher kann man nicht sagen, dass es nun richtig Ernst wird!

Diesen letzten Warnschuss sollte jeder ernst nehmen. Wenn die britische Behörde so ein Tool nutzt, wird es nicht lange dauern, bis auch andere Behörden so etwas verwenden. Vielleicht nutzen sie es auch schon und sprechen nur nicht darüber. In jedem Fall sind weitere Verfolgungsbemühungen der Behörden in diese Richtung zu erwarten – Gegen Hersteller und Händler gleichermaßen. Zumal in Zeiten ruhenden Transaktionsgeschäfts die Fusionskontrolle weniger Kapazitäten bindet. Die können die Behörden dann für solche Fälle nutzen.

Eine gute Gelegenheit für alle Führungskräfte, die kartellrechtlichen Compliance-Bemühungen im Vertrieb und Einkauf noch einmal zu überprüfen:

  • Sind alle unsere Mitarbeiter ausreichend geschult?
  • Gehen die Mitarbeiter mit Beschwerden über Preise richtig um?
  • Kommunizieren wir als Hersteller zu unserer Preispolitik und Markenpositionierung richtig?
  • Sind wir in unserer internen Kommunikation zum Thema Preise und „Preisbrecher“ sensibel genug? Könnte man da etwas falsch verstehen?
  • Wie gehen wir mit Fehlverhalten in der Vergangenheit um?
     

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