Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 12.07.2018 das „Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen“ verabschiedet und damit eine neue nordrhein-westfälische Bauordnung beschlossen.
Ursprünglich hatte der Landtag bereits in der vergangenen Legislaturperiode eine Neufassung der BauO NRW beschlossen, die am 28.12.2017 in Kraft treten sollte. Nach der Landtagswahl hat der neue Landtag am 21.12.2017 ein Moratorium verhängt, mit dem das Inkrafttreten der bereits beschlossenen Bauordnung ausgesetzt wurde. Gleichzeitig wurde ein neues Gesetzgebungsverfahren zum Erlass des nunmehr beschlossenen Baurechtsmodernisierungsgesetzes angestrengt, um eine nochmalige Überarbeitung der BauO NRW zu ermöglichen.
Das nunmehr beschlossene Gesetz bringt zahlreiche für Bauwirtschaft und Behörden maßgebliche Änderungen mit sich. So ist das Abstandsflächenrecht modifiziert, um eine höhere Verdichtung der Bebauung zu ermöglichen. Ebenfalls erheblich geändert sind die Vorgaben zur Barrierefreiheit von Wohnungen und öffentlich genutzten Gebäuden. Die Vorgaben zur Schaffung und zum Nachweis notwendiger Stellplätze sind neugefasst. Eine Überarbeitung der Brandschutzvorgaben sowie eine Modifizierung zahlreicher weiterer Regelungen sind ebenfalls Gegenstand der Novelle. Die neue Bauordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Unser Workshop soll einen kompakten Überblick über die wesentlichen Veränderungen und Herausforderungen des neuen Gesetzes für die Praxis geben und gleichzeitig eine Basis zum Erfahrungs-austausch bieten.
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