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Freiburger Baurechtstage 2018: Kapellmann mit Grundsatzreferaten zum Neuen Baurecht vertreten

25. September 2018

Die für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen bedeutenden Freiburger Baurechtstage am 21. und 22.09.2018 wurden in diesem Jahr maßgeblich durch Fachreferate von Kapellmann-Anwälten mit geprägt. Prof. Dr. Werner Langen, Mönchengladbach, beleuchtete das neue bauvertragliche Anordnungsrecht in § 650b BGB und zeigte Anwendungsmöglichkeiten dieser Vorschrift auch jenseits der bislang geführten Diskussionen auf, so zu mängelbezogenen Anordnungen des Bestellers.Dr. Florian Dressel, ebenfalls Mönchengladbach, befasste sich mit der in der Praxis oftmals zu weit verstandenen Haftung des Architekten bei der Objektüberwachung und den Inhalten der planerseitigen Pflichten nach neuem Recht. Beide Vorträge werden in Aufsatzform voraussichtlich in Heft 2a/2019 der Zeitschrift „Baurecht“ erscheinen. Die Foliensätze dazu können bereits jetzt hier und hier abgerufen werden.

Das weitere, hochkarätig besetzte Fachprogramm zu den Themen

  • Bauverträge im Regelungsgefüge des neuen Rechts und der alten VOB
  • Bauzeitverzögerung und Entschädigung – wie weiter?
  • Architektenverträge im Rechtswandel

ist über den Veranstalter (Institut für Baurecht in Freiburg im Breisgau e.V.) hier einzusehen.

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Jennifer Wagener
Jennifer Wagener

Head of Marketing, Business Development & Communications

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