Risiken und Chancen beim Umgang mit Baugeld nach dem Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG)
Mehr zum Inhalt und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier auf unserer Eventseite!
Hoch- und Tiefbauprojekte sowie Infrastrukturmaßnahmen spielen eine zentrale Rolle in unserer Beratungspraxis. Zahl und Volumen der von uns begleiteten Projekte belegen dies deutlich. Wir beraten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer vorausschauend in allen Lebenszyklus-Phasen eines Bauwerks – von der Entwicklung über die Planung, den Bau, die Finanzierung bis hin zum Betrieb.
Wir sind stolz darauf, dass unsere Praxisgruppe Bau- und Architektenrecht in Fachkreisen häufig als marktführend und besonders innovativ bezeichnet wird. Derzeit umfasst sie rund 100 Anwältinnen und Anwälte, die meisten von ihnen Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht. Ihre fachliche Exzellenz zeigt sich – über die Praxisarbeit hinaus – auch in einem außergewöhnlich großen wissenschaftlichen Engagement: einerseits als Autoren baurechtlicher Standardwerke, andererseits als Lehrbeauftragte und Honorarprofessoren an einer Vielzahl von Hochschulen.
Die Baurechtspraxis von Kapellmann gehört seit Langem zur absoluten Marktspitze und untermauert diese Stellung regelmäßig durch ihre zentrale Rolle in den strategisch wichtigsten Bauvorhaben des Landes.
JUVE Rankings 2025/26
Führende Kanzlei für Baurecht; Mandantenstimmen: “Das Team ist sehr kundenorientiert und reagiert hervorragend.”; “Kapellmann verfügt über ein sehr tiefes Vertragsverständnis, viel Erfahrung aus früheren Fällen und ein gutes Netzwerk.”; “Kapellmann bietet außergewöhnliches wirtschaftliches Verständnis.”
Chambers Germany 2026
Führende Kanzlei für Baurecht; Auftraggeber und Bauunternehmen ziehen die Praxis insbesondere im Rahmen ihrer Prestigeprojekte regelmäßig zu Rate; „Gute, zielorientierte Zusammenarbeit, zuverlässig und ausdauernd.“; „Direkter Support und zuverlässige Datensicherung.“
Legal 500 Deutschland 2026
Von Unternehmensjuristen meistempfohlene Kanzlei für Immobilien- und Baurecht
kanzleimonitor.de 2025/26 des Deutschen Instituts für Rechtsabteilungen & Unternehmensjuristen
Kanzlei des Jahres für den Bereich Baurecht
Handelsblatt/Best Lawyers® 'Deutschlands Beste Kanzleien 2025'
Wir verfügen über herausragende praktische Erfahrung in allen Bereichen des Bauvertragsrechts. Individuell und praxisorientiert beraten wir bei der Strukturierung und der Abwicklung komplexer Bauvorhaben. Wir unterstützen bei der Vertragsgestaltung, dem Vertragsmanagement und – sofern erforderlich – in der gerichtlichen Auseinandersetzung.
Unser Beratungsangebot für Auftraggeber wie für Auftragnehmer umfasst nicht nur alle Arten von Bauvorhaben, sondern auch alle Vertragsformen von der Einzelgewerke- über die Generalunternehmervergabe bis zu innovativen Abwicklungsformen wie Integrierter Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Wir beraten umfassend zu Leistungs-, Vergütungs- und Haftungsfragen, Nachtragsprüfung und -abwicklung (Claim-Management) sowie steuer- und versicherungsrechtlichen Fragen. Zudem sind wir mit komplexen Projektorganisationen und diffiziler Schadensabwicklung bestens vertraut.
Ausgewählte Referenzen
Das Juristische Projektmanagement JurProM® umfasst ganzheitlich alle rechtlichen Beratungs- und Organisationsaufgaben bei der Entwicklung und der Realisierung großer (Bau-)Projekte zum Pauschalfestpreis. Auf der Basis langjähriger Erfahrung haben wir JurProM® zu einer eigenen Marke mit standardisierten Leistungsbildern und Honorartabellen entwickelt. Unterstützt durch JurProM®, haben wir bislang mehr als 150 Projekte mit einem Gesamtvolumen von über 15 Mrd. Euro begleitet.
Ausgewählte Referenzen
Wir beraten Auftraggeber ebenso wie Planungsbüros und Projektsteuerer in allen Fragen des Projektsteuerungs-, Architekten- und Ingenieurrechts.
Unser Beratungsspektrum umfasst alle Projektphasen: von der Vergabestrategie und Vertragskonzeption über das Vertragsmanagement bis zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Planernachträgen. Darüber hinaus beraten wir zu allen Fragen des Haftungs-, des Urheber- und des Versicherungsrechts. Natürlich übernehmen wir auch die gegebenenfalls erforderliche Führung von Honorar- oder Haftungsprozessen.
Ausgewählte Referenzen
Als enger Kooperationspartner unserer Praxisgruppe bietet die Prof. Schiffers BauConsult mit Sitz in Köln die baubetriebliche Begutachtung von gestörten Bauabläufen, das Kosten- und Termincontrolling von Immobilienprojekten sowie das (Anti) Claim Management für Auftraggeber wie Auftragnehmer an, auf Wunsch auch als Leistung „aus einer Hand“ mit unserer Anwaltssozietät.
Durch unsere weiteren Praxisgruppen zum öffentlichen Bau- und Umweltrecht sowie zum Anlagenbau können wir aus einer Hand praktisch alle projektrelevanten Fragestellungen mit ausgewiesener Expertise für unsere Mandanten lösen.
Bodden/Elixmann/Eschenbruch, BIM-Leistungsbilder
Factsheet Bau- und Architektenrecht
Factsheet Bau-Compliance
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Risiken und Chancen beim Umgang mit Baugeld nach dem Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG)
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Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht, Wirtschaftsstrafrecht
Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Adresse: #Online
In dem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen und Tatbestandsvoraussetzungen einer Leistungsänderung nach den gesetzlichen Vorschriften vermittelt. Kern des Seminars sind die Honorarfolgen von geänderten Leistungen nach HOAI 2013 und HOAI 2021. Neben den rechtlichen Vorgaben werden Chancen, Risiken und Fallstricke aufgezeigt und anhand von Beispielsfällen verdeutlicht. Darüber hinaus wird ein rechtssicherer und praxistauglicher Umgang mit Mehrhonoraransprüchen aus Bauzeitverlängerungen aufgezeigt.
Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier.
Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht, Bauvertragsrecht
Veranstalter: BDB Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V.
Adresse: #Online
Im November 2023 entschied der BGH, dass ein Architekt für rechtliche Fragestellungen den Bauherrn an einen Rechtsanwalt zu verweisen hat. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für die Praxis. Ziel des Seminars ist es, die Tragweite der BGH-Entscheidung darzustellen, den Teilnehmenden die rechtlichen Folgen aufzuzeigen und anhand von Beispielen zu erörtern, wie weit die Beratung gehen darf, ohne dass gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen wird. Erbringen Planer beispielsweise Leistungen der Leistungsphase 6 und 7 HOAI, unterstützen sie den Auftraggeber bei der Vorbereitung der Vergabe und der Mitwirkung bei der Vergabe. In diesem Bereich verlangen Auftraggeber häufig, dass Planer auch darüber hinaus Vorschläge zur Vertragsgestaltung unterbreiten, Muster ausfüllen etc. Hier trifft die gelebte Praxis auf Einschränkungen des Bundesgerichtshofs. Das Seminar ist eine Kooperationsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. (Veranstalter) und dem Kommunalen Bildungswerk e. V. GIBT Colleg e.V. und KBW e.V. stehen für die handlungsorientierte Vermittlung anspruchsvoller Fachthemen in der beruflichen Praxis.
Nähere Informationen zu Programm und Anmeldung finden Sie hier.
Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht
Veranstalter: GIBT Studieninstitut
Adresse: #Online
Nachhaltigkeit