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Compliance

Unternehmen, ihre Organe und Mitarbeiter haben eine Vielzahl teilweise komplexer Regeln zu kennen und zu beachten. Kommt es zu Verstößen, drohen nicht nur straf- und zivilrechtliche Konsequenzen, sondern häufig auch Imageschäden und geschäftliche Einbußen. Die Anzahl der zu beachtenden Regeln, ihre Komplexität und die Höhe der Sanktionen steigen seit Jahren stetig an. Zugleich verlieren Unternehmen Geld, weil sie aus übertriebener Vorsicht geschäftliche Chancen nicht nutzen.

Wir unterstützen Unternehmen und Führungskräfte dabei, Risiken zu erkennen und realistisch einzuschätzen – ohne Wegsehen oder Bange machen. Dabei hilft uns langjährige Erfahrung aus der Beratung von Unternehmen unterschiedlichster Branchen. Zu unseren Mandanten zählen mittelständische Unternehmen ebenso wie Konzerne aus dem Dax 30 oder aus dem Ausland.

Auf der Grundlage einer soliden Risikoanalyse entwerfen und implementieren wir Compliance-Systeme, deren Wirksamkeit sich nicht aus ihrem Umfang sondern aus ihrer Passgenauigkeit für das konkrete Unternehmen ergibt. Dabei hören wir oft, dass wir mit begrenztem Aufwand viel erreichen.

Anders als reine Compliance-Berater verteidigen wir regelmäßig Mandanten in Ermittlungs- und Strafverfahren. Daher wissen wir, was die typischen Risikoquellen für Unternehmen und Führungskräfte sind und wie Behörden vorgehen. Dieses Wissen nutzen wir auch in der Krisenberatung.

Für eine vorausschauende Compliance-Beratung ist Expertise in diversen Rechtsgebieten unverzichtbar – das gilt für die Prävention wie für die Verteidigung. Mit der breiten fachlichen Aufstellung der Kanzlei beraten wir u. a. in den Bereichen Kartellrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Gesellschafts- und Datenschutzrecht.

Dank unserer langjährigen Erfahrung in der interdisziplinären Teamarbeit und der Personalstärke unserer Kanzlei können wir auch diffizile Compliance-Themen und Krisensituationen kurzfristig angehen. Bei Bedarf arbeiten wir mit ausländischen Kanzleien aus unserem Partner-Netzwerk zusammen.

Führende Kanzlei für den Bereich Compliance; ‘Juristische Expertise auf sehr hohem Niveau, pragmatische und praxistaugliche Lösungsansätze, gute Erreichbarkeit der Partner, gute Vernetzung u.a. mit strafrechtlicher Praxis.‘
Legal 500 Deutschland 2023/24

Top-Kanzlei für Compliance 2021
WirtschaftsWoche Top-Kanzleien 2021

Gelistet im Ranking der führenden Kanzleien für Compliance in Deutschland 
JUVE Handbuch 2023/24

Eine der von Unternehmensjuristen meistempfohlenen Kanzleien für Compliance
kanzleimonitor.de 2022/2023 des Deutschen Instituts für Rechtsabteilungen & Unternehmensjuristen

Empfohlene Kanzlei für den Bereich Corporate Governance/Compliance  
Handelsblatt/Best Lawyers® 'Deutschlands Beste Anwälte 2023'

AUSGEWÄHLTE REFERENZEN

Aktuelle Fokusthemen

Hinweisgeberschutzgesetz

Seit Juli 2023 verpflichtet das Hinweisgeberschutzgesetz Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten zur Implementierung eines internen Hinweisgebersystems, über das jedenfalls die Mitarbeitenden Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße in dem Unternehmen melden können. Ab Dezember 2023 wird diese Pflicht auf alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten ausgeweitet. Nach allgemeinen Compliance-Grundsätzen müssen Unternehmen eingehende Hinweise umfassend aufklären sowie ggf. festgestellte Verstöße abstellen und angemessen ahnden. Anderenfalls droht eine persönliche zivil- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung der Geschäftsführung.

Wir unterstützen Unternehmen bei der rechtskonformen Implementierung einer internen Meldestelle – sowohl im Hinblick auf die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes als auch in Bezug auf das Arbeits- und Datenschutzrecht – und können über unseren Partner Kapellmann Service GmbH auch selbst als interne Meldestelle fungieren, die Hinweise entgegennimmt und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bearbeitet.

Videobeitrag: Einigung beim Hinweisgeberschutzgesetz

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Factsheet Hinweisgeberschutzgesetz: Neue Pflichten für Unternehmen

Kapellmann | Infoportal   

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Kompetenzteamleitung

Publikationen

Aufsätze

Konrads/Walter, Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Herausforderungen, Chancen und Ausblick, ZFAS, 18.10.22 (zum Beitrag)

Carstens, Compliance und Organhaftung (Teil 2): Umgang mit Verdachtsmomenten und Haftungsrisiken für Organmitglieder, AnwZert HaGesR 20/2019, Anm. 2

Carstens, Compliance und Organhaftung (Teil 1): Organisationspflichten von Unternehmensleitern zur Vermeidung von Rechtsverstößen im Unternehmen, AnwZert HaGesR 19/2019, Anm. 1

Eschenbruch/Grüner, Ampelsysteme im Projektberichtswesen - ein complianceverträgliches Informationstool für Projektleiter und Entscheidungsträger?, BauR 2013, S. 1348 ff.

Giesen, Die Haftung des Compliance-Officers gegenüber seinem Arbeitgeber - Haftungsprivilegierung bei innerbetrieblichem Schadensausgleich?, in: Corporate Compliance Zeitschrift 2009, 102

Kallmayer/Diekamp, Schutz vor Haftung aus Kartellrecht und Korruption - Compliance-Programme verringern Risiken, CHEManager 19/2008, S. 3.

Eschenbruch, Projekt-Compliance, Zeitschrift für Immobilienrecht, 2007, S. 470 f.

Eschenbruch, Bauindustrie und KonTraG, Gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Risikomanagementsystems, NZBau 2000, 217 ff.

Sonstige

Siegel, Der Bausachverständige, 2015, Heft 5, S. 62-65: Mindestlohn und Mindestarbeitsbedingungen  im Baugewerbe. Compliance und praktische Fallstricke

Kallmayer/Wissing, Kartelle zwischen Bietern, in: Euroforum Verlag, Compliance bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, 2012

Beiträge zum Thema Compliance

Nachrichten zum Thema Compliance

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