
Wirtschaftsstrafrecht
Unser Team im Wirtschaftsstrafrecht verteidigt und berät bundesweit Unternehmen und Einzelpersonen gegenüber Staatsanwaltschaften, Gerichten und Behörden – und zwar in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie des Ordnungswidrigkeitenrechts. Unser zweiter Schwerpunkt liegt in der präventiven Beratung (Compliance).
Top-Kanzlei für Compliance und Wirtschaftsstrafrecht 2019
WirtschaftsWoche Top-Kanzleien 2019
Top-Kanzlei für Compliance und Managerhaftung
WirtschaftsWoche "Top Kanzleien" vom 12.05.2017
Führende Kanzlei für Compliance-Beratung
Legal 500 Deutschland 2017
Empfohlene Kanzlei für den Bereich Wirtschaftsstrafrecht
Handelsblatt/Best Lawyers® "Deutschlands Beste Anwälte 2020"
Strafrechtliche Krisensituationen sind für Unternehmen in der Regel Ausnahmeszenarien. Das bedeutet: Sie haben keine oder wenig Erfahrung darin, einer solchen Situation zu begegnen. Angesichts der möglichen, weitreichenden Folgen ist eine erfahrene und vorausschauende juristische Beratung daher essenziell.
Unser Team begleitet Unternehmen mit der nötigen Expertise durch die Krise. Wird gegen ein Unternehmen ermittelt, weil sich Mitarbeiter strafrechtlich relevant verhalten haben sollen, koordinieren wir – soweit sinnvoll – die Verteidigung der Mitarbeiter im Sinne einer Sockelverteidigung, die die gemeinsamen Interessen wahrt.
Das Unternehmen selbst verteidigen wir gegen Sanktionen wie Geldbußen und Einziehung. Dabei sorgen wir für eine enge Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, beispielsweise um öffentlichkeitswirksame Ermittlungen zu verhindern.
Ausgewählte Referenzen
- Verteidigung mehrerer internationaler Konzernunternehmen gegen Unternehmensgeldbußen und Verfall
- Beratung eines Telekommunikationskonzerns in Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter wegen Untreue und Steuerhinterziehung
- Beratung mehrerer Unternehmen (u. a. aus dem Bereich Anlagenbau) gegen Vorwürfe der fahrlässigen Tötung nach Arbeits- oder Betriebsunfällen
- Verteidigung eines deutschen Verkehrsflughafens gegen Vorwürfe im Bereich des Umweltstrafrechts
- Verteidigung eines Bauunternehmens gegen Korruptions- und Kartellvorwürfe
Einzelpersonen verteidigen wir in Ermittlungsverfahren sowie in allen strafgerichtlichen Instanzen. Bei Zwangsmaßnahmen, wie z. B. Durchsuchungen, leisten wir vor Ort „Erste Hilfe“ und stellen die Weichen für das weitere Vorgehen. Geschwindigkeit ist hier in besonderem Maß gefragt. Von unseren sechs deutschen Standorten aus können wir bundesweit sehr schnell persönlich für unsere Mandanten da sein.
Ziel unserer erfahrenen Strafverteidiger ist es, so früh wie möglich auf ein Ermittlungsverfahren strategisch einzuwirken, um eine Anklage und damit eine Hauptverhandlung zu vermeiden.
Ausgewählte Referenzen
- Verteidigung von Vorstandsmitgliedern mehrerer Banken und Sparkassen sowie politischer Amtsträger, u. a. gegen den Vorwurf der Untreue
- Verteidigung eines international tätigen Hotelinvestors gegen den Vorwurf des Subventionsbetruges
- Mandatierungen in zahlreichen Korruptionsverfahren, u.a. auch Auslandskorruption
- Verteidigung eines Geschäftsführers in einem komplexen steuerstrafrechtlichen Verfahren
- Verteidigung eines Bauunternehmens gegen Korruptions- und Kartellvorwürfe
- Verteidigung eines Aufsichtsratsmitglieds gegen Vorwürfe im Bereich Arbeitsstrafrecht
In den letzten Jahren sind die Zahl der von Unternehmen in ihrer täglichen Arbeit zu beachtenden Regeln und die Höhe der Sanktionen bei Verstößen stetig gestiegen. Unternehmen, Führungskräfte und Mitarbeiter haben daher ein großes Interesse daran, schwere Rechtsverstöße zu vermeiden. Die präventive strafrechtliche Beratung und der Bereich Criminal Compliance bilden einen weiteren Schwerpunkt unserer Praxis.
Unser Team unterstützt Unternehmen dabei, strafrechtliche Risiken bereits im Vorfeld zu identifizieren und zu minimieren. Wir helfen beim Aufbau von Compliance-Systemen, erstellen individuell zugeschnittene Leitfäden und schulen die Mitarbeiter. Dabei kooperieren wir eng mit unserem multidisziplinär aufgestellten Kompetenzteam Compliance, beispielsweise wenn es um Fragen des Kartell-, des Arbeits- oder des Datenschutzrechts geht.
Regelmäßig führen wir zudem Audits durch, und zwar sowohl zur internen Aufklärung möglicher Verstöße als auch verdachtsunabhängig. Bei konkreten Verdachtsmomenten übernehmen wir – in enger Abstimmung mit dem Unternehmen – die internen Ermittlungen. Im Mittelpunkt steht dabei, Beweismaterial zu finden und auszuwerten sowie die Mitarbeiter zu befragen. Sofern erforderlich, nehmen wir auch Kontakt zu Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden auf.
Im Bereich IT-Forensik arbeiten wir mit dort führenden Dienstleistern zusammen, ebenso mit Vernehmungspsychologen und anderen Experten, wo dies nötig ist.
Ausgewählte Referenzen
- Entwicklung und Implementierung von Compliance-Programmen und Schulungsveranstaltungen in zahlreichen Groß- und Mittelstandsunternehmen sowie für Unternehmen der öffentlichen Hand
- Audits für mehrere weltweit tätige Industrieunternehmen (darunter mehrere DAX-Unternehmen), teilweise mit umfangreichen internen Ermittlungen
Anwältinnen und Anwälte
Publikationen
Prechtl, Entscheidungsanmerkung zu BGH, Beschl. vom 8.5.2019 - 5 StR 146/19 in: ZJS 6 (2019), 522
Kraft/Lange, Gastbeitrag zur Verabschiedung des Gesetzes gegen Korruption im Gesundheitswesen, Legal Tribune Online, 09.05.2016 (zum Beitrag)
Kraft/Lange, Gastbeitrag zu Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, Legal Tribune Online, 06.02.2015 (zum Beitrag)
Veit, (Strafbarkeits-)Risiken bei der Durchführung von E-Searches, NZWiSt 2015, 334
Veit, Übertragung strafbewehrter Arbeitgeberpflichten durch ausdrückliche Beauftragung gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 StGB, Entscheidungskommentar, WiJ 02-2013 (PDF)
Kraft/Veit, Schwarzarbeit am Bau - Übersicht, Gefahren, Lösungsansätze, NZBau 2011, S. 321 ff.
Kraft, Die Garantenpflicht des Leiters der Innenrevision und des Compliance-Officers zur Abwendung von unternehmensbezogenen Straftaten, wistra 2010, S. 81 ff.
Kraft, Zur Garantenstellung des Compliance-Officers - Unterlassungsstrafbarkeit durch Organisationsmangel?, CCZ 2009, S. 29 ff. (mit Rechtsanwalt Dr. Klaus Winkler)
Kraft, Angestelltenbestechung im Geschäftsverkehr – Strafbarkeit weltweit?, Der Syndikus, September/Oktober 2003, S. 34 ff. (mit Rechtsanwalt Dr. Heiko Ahlbrecht)
Veit, "Kekse sind erlaubt", Interview mit Dr. Vivien Veit zum Thema Bestechung, Baunetzwerk.biz, 14.12.2018 (zum Beitrag)
Veit, Gastbeitrag zum Risiko aktiver Korruption, Compliance Manager (zum Beitrag)
Kraft, Rezension: "Der strafprozessuale Beweisantrag" von Rüdiger Deckers, StRR 2009, S. 57 f.
Kraft, Umweltstrafrecht, 2. Auflage, Düsseldorf, 2006
Giesen, Die Tatmittel in der Diebstahls- und Raubqualifikation gemäß §§ 244, 250 StGB
Langen, J., Historische Entwicklung und aktuelle Rechtslage des Betrugstatbestandes, 2003, GRIN Verlag München
Kraft, Das nemo-tenetur-Prinzip und die sich daraus ergebenden Rechte des Beschuldigten in der polizeilichen Vernehmung – Eine rechtsvergleichende Untersuchung des amerikanischen und deutschen Strafprozessrechts, Dissertation, Hamburg, 2002