Der Umgang mit Fördermitteln – nicht zuletzt im Rahmen der aktuellen EU-Förderperiode (EFRE, ELER, ESF) – ist auch weiterhin an der Tagesordnung. Kaum ein größeres Projekt lässt sich ohne Zuwendung realisieren. Daneben steht die institutionelle Förderung, etwa im Forschungsbereich. Die Förderlandschaft ist vielseitig und bietet zusätzliche finanzielle Spielräume, aber auch Risiken, welche aus dem sog. „Zuwendungsvergaberecht“ als vergaberechtlicher Sondermaterie resultieren.
Hinsichtlich ihrer mittelgebundenen Auftragsvergaben haben - öffentliche und private - Zuwendungsempfänger dem Zuwendungsgeber bzw. weiteren Prüfbehörden spätestens im Rahmen des Verwendungsnachweises sorgfältig zu dokumentieren, dass sie die ihnen zuwendungsrechtlich aufgegebene Vergabeauflage auch eingehalten haben. Ansonsten drohen schmerzliche Rückforderungsszenarien mit Sanktionen („Finanzkorrekturen“), welche frühzeitig vermieden werden können, um am Ende weder den Erfolg des Förderprojektes noch das eigene Haushaltsbudget nachhaltig zu gefährden.
Dr. Martin Jansen (Berlin) wird vortragen zum Inhalt:
- Einführung in das Zuwendungsrecht (Begrifflichkeiten, Rechtsgrundlagen)
- „Zuwendungsvergaberecht“: Zuwendungsrechtliche Verpflichtung zur Einhaltung des Vergaberechts
- Zuwendungsvergaberecht im Verlauf der Förderung (von der Förderberatung bis hin zu Verwendungsnachweis und Rückforderung wegen behauptetem Vergabeverstoß)
- Zuwendungvergaberechtliche Besonderheiten bei EU-Förderung
- Überblick: Die häufigsten Vergabefehler im Zuwendungsrechtsverhältnis („Stolpersteine“)
- „Zuwendungsvergaberechtliche Organisation“ und praktischer Umgang mit Zuwendungsgebern
- Rechtsschutz (Anhörungs-/Widerspruchsverfahren, Verwaltungsgerichte)
- Aktuelles Zuwendungsvergaberecht „kompakt“ (Rechtsgrundlagen, Aktuelle Rechtsprechung)
Weitere Informationen sowie Anmeldemöglichkeiten finden Sie unmittelbar beim Veranstalter.