Der Umgang mit Fördermitteln – nicht zuletzt im Rahmen der aktuellen EU-Förderperiode 2014-2020 (EFRE, ELER, ESF) – ist auch weiterhin an der Tagesordnung. Kaum ein größeres Projekt lässt sich ohne Zuwendung realisieren. Daneben steht die institutionelle Förderung, etwa im Forschungsbereich. Die Förderlandschaft ist vielseitig und bietet zusätzliche finanzielle Spielräume, aber auch Risiken, welche aus dem sog. „Zuwendungsvergaberecht“ als vergaberechtlicher Sondermaterie resultieren.
Bei ihren Auftragsvergaben haben Zuwendungsempfänger dem Zuwendungsgeber bzw. weiteren Prüfbehörden stets – sorgfältig dokumentiert - nachzuweisen, dass sie die ihnen zuwendungsrechtlich aufgegebene Vergabeauflage auch eingehalten haben. Ansonsten drohen schmerzliche Rückforderungsszenarien mit Sanktionen („Finanzkorrekturen“), welche frühzeitig vermieden werden können, um am Ende weder den Erfolg des Förderprojektes noch das eigene Haushaltsbudget nachhaltig zu gefährden.
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