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Kapellmann vor dem EuG erfolgreich: Einstufung der Europäischen Kommission von Titandioxid für nichtig erklärt

24. November 2022

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg hat in einer jahrelangen Auseinandersetzung zur Einstufung des Weißpigments Titandioxid Klarheit geschaffen: Es erklärte durch Urteil vom 23. November 2022 in den verbundenen Rechtssachen T-279/20, T-283/20 und T-288/20 eine Delegierte Verordnung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2019 für nichtig, soweit sie die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid in bestimmten Pulverformen als vermutlich krebserregenden Stoff beim Einatmen betrifft.

Gegen die Delegierte Verordnung erhoben gleich mehrere Unternehmen Nichtigkeitsklagen vor dem EuG: zum einen deutsche und österreichische Hersteller von Lacken und Farben (Rechtssachen T-279/20 und T-288/20) zum anderen Hersteller von Titandioxid (T-283/20). Dem Verfahren schlossen sich klägerseitig weitere betroffene Unternehmen und Industrieverbände als Streithelfer an.

Die Klägerinnen und Streithelferinnen aus der deutschen und österreichischen Lack- und Farbenindustrie sowie aus dem Abfallsektor wurden in den Rechtssachen von den Kapellmann-Anwälten Prof. Dr. Robin van der Hout, LL.M., Dr. Christian Wagner und Valentine Lemonnier, LL.M. vertreten.

Kapellmann berät Unternehmen, Verbände und öffentliche Institutionen in allen Fragen des EU-Rechts, insbesondere zu regulatorischen Fragen des europäischen Binnenmarkts wie Produktsicherheit. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Brüsseler Büros vertreten ihre Mandantinnen und Mandanten regelmäßig gegenüber der Europäischen Kommission und vor den Unionsgerichten in Luxemburg.

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Ansprechpartnerin für Medienanfragen

Jennifer Wagener
Jennifer Wagener

Leitung Marketing, Business Development & Kommunikation

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