Ziel des Seminars ist es, das Handwerkszeug für die Anwendung der De-minimis-Vorschriften im EU-Beihilferecht zu vermitteln. Nach einer kurzen Heranführung an die Thematik werden typische Anwendungsfälle besprochen, wobei der Fokus auf der allgemeinen De-minimis-Verordnung und der DAWI-De-minimis-Verordnung liegen und auf Änderungen durch die Novellierung zum 01. Januar 2024 eingegangen wird. Dem schließen sich Erläuterungen zum Umgang mit Fehlern bei der Anwendung der De-minimis-Vorschriften und Lösungsansätze an. Abschließend wird überblicksartig auf die Möglichkeiten der Gewährung von Beihilfen außerhalb der De-minimis-Vorschriften eingegangen. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e.V. und Kommunales Bildungswerk e.V.
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