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Rechtssicher zur optimalen Verwertung der Ergebnisse

Hybridveranstaltung in Kooperation mit COHAUSZ & FLORACK 

10. Mai 2022 in Düsseldorf  | 6. September 2022 in Frankfurt am Main

Sie haben die Wahl zwischen Präsenz- und Online-Teilnahme. Beides ist für Sie kostenlos.

Direkt zur Anmeldung

INHALT

Innovationen sind der Motor für die Wirtschaftskraft eines Unternehmens. Technologie-getriebene Unternehmen verfügen über eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, doch häufig nutzen sie auch externe Expertise und arbeiten mit weiteren Partnern zusammen, um die eigenen Ressourcen und Kompetenzen zu erweitern. Forschungs- und Entwicklungskooperationen sind daher ein weit verbreitetes Instrument, um externes Know-how für die eigene Produktentwicklung nutzbar zu machen. Sie bieten ein erhebliches Potenzial für den eigenen technischen Fortschritt. Zugleich werden sie durch den Gesetzgeber und die öffentliche Hand gefördert, weil durch Kooperation das Wissen gemehrt und der Allgemeinheit schneller zugänglich gemacht wird.

Die Vereinbarung rechtssicherer Regelungen, die den Kooperationspartnern die gewünschte Verwertungsmöglichkeit an den Entwicklungsergebnissen sichert und zugleich eine öffentliche Förderung oder kartellrechtliche Privilegierung ermöglicht, stellt in der Praxis allerdings eine häufig unterschätzte Schwierigkeit dar. Nicht selten haben die Kooperationspartner eine Vorstellung über die eigene Verwertung der Entwicklungsergebnisse, die sich in einer zu pauschal getroffenen Vereinbarung nicht widerspiegelt. Und während die Parteien jeweils ihre Rechte schützen wollen, fördert die öffentliche Hand gerade den Aspekt, dass Wissen geteilt und der Wettbewerb verstärkt wird. Handelt es sich um subventionierte Kooperationen oder ist ein öffentlich gefördertes Institut beteiligt, stellt das Beihilferecht die Kooperationspartner vor besondere Herausforderungen, die es vor Eintritt in die Geschäftsbeziehung zu lösen gilt.

Wenn es schließlich darum geht, die Verwertung der gemeinsamen Ergebnisse zu regeln, sind kartellrechtliche Schranken zu beachten. Es gibt zahlreiche Freiheiten, die genutzt werden können, aber auch rote Linien. Diese werden in vielen Fällen nicht rechtzeitig beachtet, mit teils fatalen Folgen.

Das Ziel unseres Seminars ist es, den Teilnehmern einen praxisnahen Überblick über die rechtlichen Herausforderungen von Forschungskooperationen sowie eine Anleitung zum richtigen Umgang mit diesen Herausforderungen zu geben. Dabei werden wir auf die aktuellen Reformen im Beihilfe- und Kartellrecht im Jahr 2022 eingehen. Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, F&E-Leiter, Abteilungsleiter und sonstige interessierte Mitarbeiter aus Forschungs- oder Patentabteilungen in Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

Das Seminar wird von der Patent- und Rechtsanwaltskanzlei COHAUSZ & FLORACK und der Rechtsanwaltskanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB in Kooperation durchgeführt. Zudem berichten Dr. Denise Schütz und Marcel Kouskoutis aus ihrer Praxis im Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) bei der Begleitung von forschungspolitischen Themen und innovativen Unternehmen und Start-Ups. Dabei greifen sie häufig wiederkehrende Fragen aus dem Europäischen Förder- und Beihilferecht und zum Technologietransfer auf. Dr. Christian Mayer, General Counsel der thyssenkrupp Steel Europe AG, wird aus Sicht des Syndikus zum Projekt „Green Steel“ (Reduktion von CO2 bei der Stahlproduktion) berichten und dabei zu beihilferechtlichen Anforderungen Stellung nehmen. Die bei Projekten zur Reduzierung von CO2-Emissionen zu berücksichtigenden kartellrechtlichen Vorgaben sind derzeit Gegenstand einer Debatte zur Verschiebung der Maßstäbe unserer Wettbewerbspolitik durch die Verfolgung des „European Green Deal“ (Initiativen für Nachhaltigkeit in der EU). Dr. Mayer wird die Herausforderungen aufzeigen, die sich für Unternehmen und ihren Rechtsabteilungen bei vergleichbaren Innovationsprojekten stellen.

PROGRAMM

12:00 Eintreffen der Teilnehmer und Mittagsimbiss

13:00 Begrüßung | Dr. Ivo du Mont und Michel Kaminsky

  • Überblick über Forschungs- und Entwicklungsverträge | Michel Kaminsky und Dr. Reinhard Fischer
    – Abgrenzung zwischen Auftragsforschung und Kooperationsforschung, Darstellung des jeweiligen Regelungsbedarfs
  • Kartellrechtlicher Rahmen für Forschungskooperationen: Ausgleich von Innovationsschutz und freiem Wettbewerb | Dr. Ivo du Mont
    – Mit aktuellen Hinweisen zur Reform der EU Gruppenfreistellung für FuE-Vereinbarungen (FuE-GVO)
  • Forschungskooperationen im Beihilferecht: Konstellationen, Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten | Dr. Christian Wagner
    – Mit aktuellen Hinweisen zur Reform des Unionsrahmens und der AGVO

14:30 – 15:00 Kaffeepause

  • Aktuelle Themen und Regulierungsvorhaben mit F&E-Bezug aus Sicht des VCI | Dr. Denise Schütz und Marcel Kouskoutis
    – IPCEI (Important Projects of Common European Interest)
    – Beihilferecht und AGVO
    – Kritische Punkte beim Technologietransfer, insbes. F&E-Verträge zwischen Startups und etablierten Unternehmen
    – Plattformmodelle für den IP-Zugang, Patentpools und weitere Instrumente für den Technologietransfer in forschungsintensiven „Ökosystemen“
  • Auf der Reise zum Green Steel – beihilfe- und kartellrechtliche Anforderungen | Dr. Christian Mayer
  • Fallstudien: Mögliche Regelungen der Zuordnung und Verwertung von Entwicklungsergebnissen | Dr. Ivo du Mont, Dr. Christian Wagner und Dr. Reinhard Fischer
    – Beauftragung einer beihilfegeförderten Forschungseinrichtung
    – Auftragsforschung zwischen Nichtwettbewerbern
    – Kooperationsforschung zwischen Nichtwettbewerbern
    – Kooperationsforschung zwischen Wettbewerbern

17:30 Zusammenfassung und Ausklang

Referenten

Hinweise

Die Veranstaltung am 6. September 2022 wird in den Räumlichkeiten des VCI Verband der Chemischen Industrie in Frankfurt/Main stattfinden - jeweils unter Einhaltung der 3G-Regeln. Zeitgleich werden beide Veranstaltungen für die virtuelle Teilnahme gestreamt. Die Inhalte an beiden Terminen sind identisch. Die Veranstalter behalten sich vor, das Konzept bei Bedarf an die aktuelle pandemische Lage anzupassen.

Zur Durchführung der Online-Teilnahme werden wir eine gängige Konferenzlösung einsetzen. Ein eigenes Konto bzw. eine Softwareinstallation ist nicht erforderlich. Details und Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig vor dem gewählten Termin.

Die Anzahl der Teilnehmer für die Präsenzveranstaltungen ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme ist für Sie kostenlos.

Eine Teilnahmebestätigung stellen wir auf Anfrage an akademie[@]kapellmann.de gerne aus.

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bis zum 30.08.2022 für Frankfurt am Main an. Die Anmeldebestätigung erhalten Sie nach Ablauf der Anmeldefrist rechtzeitig vor dem ermin.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Nadja Beumer-Stresius, T +49 2161 811-601 oder E-Mail akademie[@]kapellmann.de.

(Für Amtsträger: Wir gehen bei Ihrer Anmeldung davon aus, dass soweit erforderlich eine Genehmigung Ihres Vorgesetzen eingeholt wurde.)
Wir, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, verarbeiten Ihre Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung gemäß unseren Datenschutzhinweisen. Diese können Sie unter www.kapellmann.de/datenschutz einsehen.
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