Anwälte Kompetenzen Veranstaltungen Nachrichten Karriere Infoportal EN

Gemeinsam mit PKF Fasselt Partnerschaft mbB wollen wir Sie in diesem Online-Seminar auf dem Laufenden halten! 

14. September 2021 10:00 bis 13:00 Uhr

Direkt zur Anmeldung

Sie erzeugen Strom selbst und stellen diesen auch Mietern, externen Dienstleistern oder konzernverbundenen Unternehmen auf Ihrem Gelände zur Verfügung? Dann wird es höchste Zeit, dass Sie sich mit dem Messen und Schätzen von Strommengen und der aktuellen Auslegung der rechtlichen Vorgaben befassen. Warum? – Weil Ihnen sonst die (teilweise) Befreiung von der EEG-Umlage wegbricht! Und das kann teuer werden.

Die Gnadenfrist, die der Gesetzgeber den Unternehmen für die Schaffung und Umsetzung geeigneter Konzepte gesetzt hat, läuft Ende des Jahres ab. Viele betroffene Unternehmen haben nun die letzte Chance, noch ein geeignetes Mess- und Abgrenzungskonzept zu entwickeln oder ihr Konzept an die rechtlichen Vorgaben und ihre aktuelle Auslegung durch die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur anzupassen. Zugleich haben die Übertragungsnetzbetreiber angekündigt, vermehrt nach solchen Konstellationen in ihren Einzugsgebieten zu suchen und diese zu überprüfen.

Unternehmen, die Privilegierungen von der EEG-Umlage in Anspruch nehmen, müssen privilegierte und nicht privilegierte Strommengen voneinander abgrenzen, um ihre Privilegierung nicht zu verlieren. Viele wissen schon nicht, dass das Eigenversorgungsprivileg nur für die juristische Person gilt, die auch die Eigenerzeugungsanlage betreibt. Wer das weiß und bereits an Dritte gelieferte Mengen gesondert zählt, ist schon einen guten Schritt weiter. Aber genügt Ihr Konzept auch den Anforderungen?

Mit unserem Online-Seminar erläutern wir Ihnen auf Basis unserer praktischen Erfahrung, wie die Bundesnetzagentur und die zuständigen Übertragungsnetzbetreiber die gesetzlichen Anforderungen aktuell auslegen. Anhand praktischer Beispiele stellen wir Ihnen die wesentlichen Fallstricke, praktikable Lösungsansätze und Feinheiten vor, die zu beachten sind. Dazu gehören Themen wie:

Vermeiden Sie rückwirkende Nachforderungen der EEG-Umlage und sichern Sie sich ihre Privilegierungen für die Zukunft! Wir erklären Ihnen, wie Sie rechtssicher die Mengen abgrenzen.

Mit Peter von Lackum von PKF Fasselt (Wirtschaftsprüfer, Mitglied im IDW- Arbeitskreis „Prüfung nach KWKG und EEG“), Christoph Koch von Hochhuth GmbH (COO), Dr. Julia Wiemer und Bianca Strobel (Rechtsanwältinnen) stehen Ihnen vier erfahrene Experten als Referenten Rede und Antwort. 

Referenten

Peter von Lackum, PKF Fasselt
Christoph Koch, Hochhuth GmbH

Mehr zu unseren Referenten: 

Dr. Julia Wiemer, LL.M. 
Im Energierecht hat Dr. Wiemer ihren Schwerpunkt im Bereich der erneuerbaren Energien und der dezentralen Energieversorgung (inkl. KWK-Anlagen) sowie Fragen der Netzregulierung (insbes. Netzanschluss, Netzzugang, Flexibilitäten).

Bianca Strobel
Bianca Strobel berät insbesondere zu ausgewählten energierechtlichen Fragestellungen. Ihr Schwerpunkt liegt hierbei im Bereich der dezentralen Energieversorgung und der erneuerbaren Energien.

WP/StB Peter von Lackum Senior Manager | PKF Fasselt
Peter von Lackum ist erfahrener Wirtschaftsprüfer mit Schwerpunkt Energie und arbeitet als langjähriges Mitglied im IDW-Arbeitskreis „Prüfung nach KWKG und EEG“ u.a. an den aktuellen Prüfungshinweisen mit.

Christoph Koch COO | Hochhuth GmbH
Christoph Koch ist COO der Hochhuth GmbH und arbeitete zuvor viele Jahre im produzierenden Gewerbe in verschiedenen Positionen. Unter anderem hat er als Leiter der integrierten Managementsysteme auch den Bereich des Energiemanagements in einem Unternehmen der Stahlerzeugung und -verarbeitung verantwortet. Im Rahmen der Veranstaltung wird er ergänzend die Sichtweise eines führenden Anbieters von Energiemanagementsystemen (MESSDAS) einbringen.

Hinweise

Zur Durchführung des kostenlosen Online-Events nutzen wir die Konferenzlösung Cisco Webex Events. Ein eigenes Konto bzw. eine Softwareinstallation ist nicht erforderlich.

Eine Teilnahmebestätigung stellen wir auf Anfrage an akademie[@]kapellmann.de gerne aus.

Anmeldung

Bitte bis zum 10.09.2021.
Für die Online-Teilnahme erhalten Sie die Anmeldebestätigung nebst Zugangslink unmittelbar kurz vor dem Seminar.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Nadja Beumer-Stresius, T +49 2161 811-601 oder E-Mail akademie[@]kapellmann.de.

(Für Amtsträger: Wir gehen bei Ihrer Anmeldung davon aus, dass soweit erforderlich eine Genehmigung Ihres Vorgesetzen eingeholt wurde.)
Wir, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, verarbeiten Ihre Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung gemäß unseren Datenschutzhinweisen. Diese können Sie unter www.kapellmann.de/datenschutz einsehen.
* Pflichtfeld
** Mit der Bestellung der Informationen und Einladungen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zum Zwecke ihres Versandes gemäß unseren Datenschutzhinweisen verarbeiten. Ihre Einwilligung ist jederzeit widerruflich (per E-Mail an marketing@kapellmann.de oder über den Abmeldelink in jeder E-Mail). Weitere Hinweise finden Sie unter: www.kapellmann.de/de/datenschutz
Anwälte Kompetenzen Veranstaltungen Nachrichten Standorte Karriere Infoportal Online Services Publikationen Über Kapellmann