Die ungleichen Schwestern nähern sich an
Mehr zum Inhalt, zum Ablauf sowie zur Anmeldemöglichkeit finden Sie hier!
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Prof. Dr. Langen berät Auftraggeber und Auftragnehmer in allen Fragen der Vertragsgestaltung, des Vertragsmanagements und der streitigen Auseinandersetzung vor Gerichten und Schiedsgerichten einschließlich der außergerichtlichen Konfliktlösung und Adjudikation. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die außergerichtliche und gerichtliche Großschadensabwicklung.
Einer der führenden Senior-Berater im Privaten Baurecht; 'starker Verhandler', Wettbewerber
JUVE Handbuch 2009/2010 bis 2020/2021
Empfohlen als einer der führenden Namen im Baurecht und empfohlener Anwalt für Projektentwicklungen
Legal 500 Deutschland 2021
Anwalt des Jahres für Baurecht (Nordrhein-Westfalen, 2019) und einer der meist empfohlenen Anwälte für Baurecht und Immobilienwirtschaftsrecht
Handelsblatt/Best Lawyers® "Deutschlands Beste Anwälte 2019 bzw. 2020"
Top-Anwalt für Baurecht 2021
WirtschaftsWoche Top-Kanzleien (Ausgabe vom 22.01.2021)
TOP-Rechtsanwalt 2019 im Bauvertragsrecht
FOCUS SPEZIAL, September 2019
Gelistet als einer der führenden Anwälte für Baurecht in Deutschland (Band 1); Werner Langen is an established figure in the market and highly regarded for his expertise in construction. He is well versed in handling large-scale infrastructure projects such as motorways
Chambers Europe 2021
Langen, Abschied von der HOAI?, Neue Rechtsprechung des EuGH und die Konsequenzen, BRAK-Magazin 01/2020, S. 18
Langen, Das Anordnungsrecht nach § 650b BGB, BauR 2019, 303 ff.
Langen, „Guter Preis bleibt gut, schlechter Preis wird gut.“ Folgen der AGB-Unwirksamkeit der VOB/B nach neuem Recht, NZBau 2019, 10
Langen, Arbeitskreis I b – Bauvertragsrecht beim 7. Deutschen Baugerichtstag am 04./05.05.2018 in Hamm/Westfalen, BauR 2018, 1498
Langen, Erweiterte Hersteller- und Lieferantenhaftung nach neuem Recht, BauR 2017, Heft 2a, S. 333
Langen, Änderung des Werkvertragsrechts und Einführung eines Bauvertragsrechts - Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums, NZBau 2015, 658
Langen, Gesamtschuld der Planungs- und Baubeteiligten – Eine kritische Bestandsaufnahme (Teil 1), NZBau 2015, 2
Langen, Gesamtschuld der Planungs- und Baubeteiligten – Eine kritische Bestandsaufnahme (Teil 2), NZBau 2015, 71
Langen, Bewehrtes Risiko, Haftungsdreieck zwischen dem Bauherrn, dem Planer und dem Bauunternehmer bei der Betoninstandsetzung, Deutsches Ingenieurblatt 2011, Heft 04/11, Seite 50 f.
Langen, Mehrfachkausalität bei Mängeln und Bauzeitverzögerungen, BauR 2011, 381
Langen/Leesmeister, Der Bauvertrag in der Finanz- und Wirtschaftskrise, KSzW 2010, 91
Langen, Die Bauzeit im Rahmen der Vertragsgestaltung, NZBau 2009, S. 145
Langen, Rechtsberatung als Annextätigkeit von Architekten und Bausachverständigen, Anwaltsblatt 2009, 436
Langen, Aus der Arbeit des Vorprüfungsausschusses für Bau- und Architektenrecht, in: NZBau 2006, S. 307
Langen, Die Gestaltung von Bauverträgen – Überlegungen und erste Erfahrungen zum neuen Recht, Jahrbuch Baurecht 2003, 159 ff.
Langen/Schiffers, Auftragnehmerseitige Planungstätigkeit nach Vertragsschluss bei konventioneller Baudurchführung, Baumarkt 2001, Hefte 7, 8 und 9
Langen, Die VOB 2000 – änderungen der VOB Teil B, Bauzeitung 2000, Heft 6
Langen, Die Dach-ARGE im Spannungsfeld zwischen Gesellschafts- und Bauvertragsrecht, Jahrbuch BauR 1999, 64
Langen/Kus, Zivilrechtliche Auswirkungen der 3. Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994, BauR 1995, 161
Langen, Verstößt § 16 Nr. 3 Abs. 2 – 6 VOB/B neue Fassung gegen das AGB-Gesetz?, BauR 1991, 151
Kapellmann (mit Langen und Schiffers), Bemessung von Vertragsstrafen für verzögerte Baufertigstellung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, BB 1987, 560
Langen, Das gesetzliche Leitbild der §§ 650b und c BGB, in: Baurecht und Architektenrecht, Festschrift für Burkhard Messerschmidt, Hrsg. von Kapellmann/Jansen/Merkens/Thierau, C.H. Beck 2018, 145 ff.
Langen, Praxisprobleme des gekündigten Schlüsselfertigbauvertrages, in Festschrift Kapellmann 2007
Langen/Schiffers, Leistungs-, Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers bei konventioneller und zieldefinierter Baudurchführung, Festschrift Jagenburg 2002, 435 ff.
Langen, Die Pönalisierung von Einzelfristen im Bauvertrag, Festschrift Schiffers, 2001, 143
Die ungleichen Schwestern nähern sich an
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Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht, Bauvertragsrecht
Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Adresse: #Online
Es war bislang gesicherte Praxis, dass der Nachtragspreis beim VOB-Vertrag aus der Urkalkulation des Auftragnehmers zu bilden ist. Das ist gerade der wesentliche Unterschied zum BGB-Bauvertrag, bei dem es auf die tatsächlich erforderlichen Kosten der Änderungsleistung zzgl. angemessener Zuschläge ankommt. Neuerdings haben der Bundesgerichtshof und verschiedene Oberlandesgerichte diese Praxis aber über Bord geworfen.
Weitere Informationen zum Inhalt, Ablauf, etc. sowie zur Anmeldung finden Sie hier.
Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht, Bauvertragsrecht
Anmeldung bei: Nadja Beumer-Stresius
Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Adresse: #Online
Ein Jahr neues Bauvertragsrecht - Operative Erfahrungen und neue Projektstrategien
Mit dem 1990 erstmals erschienenen, inzwischen zweibändigen Lehrbuch Kapellmann/Schiffers „Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag“ wurde der Standard für die vernetzte baurechtliche und baubetriebliche Nachtragsbearbeitung definiert. Operativ setzen die beiden Schwestergesellschaften Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB und Prof. Schiffers BauConsult GmbH & Co. KG seither Maßstäbe in der Beratungspraxis.
Für beide Unternehmen ist es selbstverständlich, fortlaufend mit allen Marktteilnehmern im Gespräch zu sein – u. a. mit privaten und öffentlichen Auftraggebern, Bauunternehmen, Architektur- und Ingenieurbüros, Projektsteuerern, Gerichten und Gesetzgebern. Den Austausch und Diskurs zu wichtigen baurechtlichen und baubetrieblichen Themen möchten wir weiter fördern und vertiefen.
Es werden namhafte externe Referenten sowie erfahrene Kapellmann-Anwälte und Schiffers-Bauingenieure einen Tag lang über die in gut einem Jahr der Anwendung gesammelten Praxiserfahrungen mit den neuen BGB-Regelungen berichten sowie Probleme und Lösungsansätze diskutieren.
Die Veranstaltung wird bei den Architekten- und Ingenieurkammern als Fortbildungsmaßnahme angemeldet.
Alle Details zu Programm und Konditionen finden Sie unter www.kapellmannschiffers.de.
Das Anmeldeformular finden Sie hier.
Kennen Sie auch schon unsere Seite www.neues-baurecht.de mit aktuellen Informationen rund um das neue Bauvertragsrecht?
Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht, Bauvertragsrecht
Veranstalter: Prof. Schiffers BauConsult GmbH & Co. KG / Teilnehmermanagement: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Adresse: Rheinterrasse, Joseph-Beuys-Ufer 33, 40479, Düsseldorf