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Beratungsschwerpunkte

Oliver Havers berät gleichermaßen Auftraggeber und Auftragnehmer zu sämtlichen Rechtsfragen bei der Realisierung von Bauvorhaben. Die Beratung umfasst dabei sowohl alle Fragen zur Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung als auch zur Durchsetzung und Abwehr von Vergütungs- und Schadensersatzansprüchen. Darüber hinaus berät Oliver Havers neben dem privaten Baurecht insbesondere auch im Immobilienrecht und Öffentlichen Recht. Oliver Havers vertritt Mandanten in außergerichtlichen Auseinandersetzungen sowie in gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten.

Vita

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg mit dem Schwerpunkt Recht des Unternehmens, 2011 bis 2016
  • Zusatzqualifikation im privaten Baurecht an der Philipps-Universität Marburg, 2012 bis 2014
  • Rechtsreferendariat am Landgericht Frankfurt a.M. (u.a. mit Stationen bei Kapellmann), 2017 bis 2019
  • Laufende Promotion an der Philipps-Universität Marburg zu einem Thema aus dem Kaufrecht
  • Rechtsanwalt bei Kapellmann seit 2020
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