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Unsere neue Veranstaltungsreihe „Düsseldorfer Unternehmerfrühstück“ richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, Unternehmensleiterinnen und -leiter sowie Angestellte in führenden Positionen. Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen im Wirtschaftsrecht und tauschen Sie sich mit anderen Teilnehmern aus, während Sie sich für den Start in den Tag an unserem Frühstücksbuffet stärken.

Einlass ab 08.00 Uhr | Beginn 08:30 Uhr, Dauer ca. 60 Minuten

Achtung! Aufgrund der aktuellen Corona-Lage bieten wir diese Veranstaltung als Hybridveranstaltung an!
Update: Seminar am 27.01.2022 findet nur online statt!

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Die nächsten Termine:

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold? Wann und worüber muss die Geschäftsführung ihre Gesellschafter informieren?
Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen sind häufig unsicher, welche Informationen – etwa aus dem laufenden operativen Geschäft – sie ihren Gesellschaftern ungefragt zur Verfügung stellen müssen. Gibt es „kardinale Informationspflichten“, nach denen Geschäftsführer die Gesellschafter und einen etwaig vorhandenen Aufsichtsrat über alle wesentlichen Geschäftsvorfälle proaktiv informieren müssen?
Die Unsicherheiten in der Praxis rühren daher, dass das GmbH-Gesetz, anders als das Recht der AG, keine Berichtspflichten der Geschäftsführung normiert. Die Rechtsprechung hierzu ist unübersichtlich. In einem fallbezogenen Workshop sollen praxisrelevante Konstellationen einer näheren Betrachtung untergezogen und gemeinsam diskutiert werden.
Ihr Referent: Dr. Thomas Bunz

27. Januar 2022 Beginn 08:30 Uhr, Dauer ca. 60 Minuten [NUR ONLINE]

Referenten

Hinweise

Bitte beachten Sie, zum Schutz aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer gilt für die Präsenz-Teilnahme in unseremStandort Düsseldorf die 2G+-Regel als Corona-Schutzmaßnahme: Geimpft, genesen und zusätzlich getestet (Antigen-Schnelltest, max. 24h alt). Für Drittgeimpfte wird die Testpflicht nach aktuellem Stand entfallen, sofern die Booster-Impfung mindestens 15 Tage vor dem Veranstaltungstag erfolgt ist. Wir folgen hier der jeweils gültigen Beschlusslage der Gesundheitsministerkonferenz. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Zur Durchführung der Online-Teilnahme nutzen wir die Konferenzlösung Cisco Webex Events. Ein eigenes Konto bzw. eine Softwareinstallation ist nicht erforderlich.

Eine Teilnahmebestätigung stellen wir auf Anfrage an akademie[@]kapellmann.de gerne aus.

Anmeldung

Bitte bis zum 13.01.2022.
Wenn Sie sich angemeldet haben, besteht die Möglichkeit, den Termin als Kalendereintrag direkt in Ihren Kalender abzuspeichern.
Die Anmeldebestätigung erhalten Sie nach Ablauf der Anmeldefrist.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Nadja Beumer-Stresius, T +49 2161 811-601 oder E-Mail akademie[@]kapellmann.de.

(Für Amtsträger: Wir gehen bei Ihrer Anmeldung davon aus, dass soweit erforderlich eine Genehmigung Ihres Vorgesetzen eingeholt wurde.)
Wir, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, verarbeiten Ihre Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung gemäß unseren Datenschutzhinweisen. Diese können Sie unter www.kapellmann.de/datenschutz einsehen.
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** Mit der Bestellung der Informationen und Einladungen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zum Zwecke ihres Versandes gemäß unseren Datenschutzhinweisen verarbeiten. Ihre Einwilligung ist jederzeit widerruflich (per E-Mail an marketing@kapellmann.de oder über den Abmeldelink in jeder E-Mail). Weitere Hinweise finden Sie unter: www.kapellmann.de/de/datenschutz
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