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Datenübermittlungen in die USA & Co. – Wie ist die Rechtslage ein Jahr nach dem Schrems II-Urteil des EuGH?

26. Oktober 2021 um 14:00 Uhr, Dauer ca. 60 Minuten

Janina Winz wird zu diesem Thema vortragen.  

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Inhalt des Seminars:

Datenübermittlungen in sog. Drittländer, also Länder außerhalb der EU bzw. des EWR, unterliegen nach der DS-GVO besonderen Anforderungen. Datenübermittlungen in die USA konnten in der Vergangenheit auf das sog. EU US Privacy Shield gestützt werden, im Übrigen wurden häufig sog. Standardvertragsklauseln zwischen Datenexporteur und Datenimporteur vereinbart. Mit der sog. Schrems II-Entscheidung hat der EuGH das EU US Privacy Shield für unwirksam erklärt und neue Anforderungen an Standardvertragsklauseln gestellt. Seitdem besteht Unsicherheit, welche Maßnahmen Unternehmen nun genau zu treffen haben, wenn sie personenbezogene Daten in ein Drittland übermitteln oder Services von US-Anbietern wie Microsoft & Co. nutzen wollen. In diesem Vortrag geben wir einen Überblick über die neuen Anforderungen an Drittlandtransfers und erläutern, was künftig zu tun ist.

Referenten

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