
Neue Wege im Bauordnungsrecht – Krankenhausbau in Corona-Zeiten
02. April 2020


Berlin baut derzeit auf dem dortigen Messegelände eine vorhandene Halle zu einem Behelfskrankenhaus für Corona-Fälle aus. Dabei werden in innovativer Weise bauordnungsrechtliche Ausnahmeregelungen genutzt, die eigentlich vornehmlich auf militärische Anlagen und Einrichtungen der Bundespolizei zugeschnitten sind – da in Pandemie-Zeiten auch der zivile Bevölkerungsschutz eine neue Bedeutung erlangt, eröffnen die Ausnahmeregelungen aber auch für ad-hoc-Baumaßnahmen des Gesundheitsschutzes interessante Verfahrensoptionen wie Kapellmann-Anwalt Dr. Christian Bönker im Gespräch mit ZEIT online erklärt (zum Beitrag).
Fragen dazu beantworten Ihnen unsere Praxisgruppe Öffentliches Recht und unser Kompetenzteam Gesundheitswesen gerne.
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