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Berliner Protokoll: Wer macht was im Nachtragsmanagement?

08. Februar 2021

Eine Expertengruppe aus Projektmanagern, Baubetrieblern und Juristen hat sich mit der Aufgabenverteilung und den Schnittstellen im Nachtragsmanagement befasst. Die im Markt gängigen Leistungsbilder für die Planungs- und Projektsteuerungsbeteiligten enthalten keine eindeutige Klärung der Schnittstellen. Dementsprechend haben die Beteiligten eine kompetenzbasierte Aufgabenverteilung vorgeschlagen, die im Wesentlichen mit dem heutigen Branchenverständnis übereinstimmt.

Die im Rahmen der Fachgruppe Recht und Verträge beim Deutschen Verband für Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft e.V. (DVP) – unter Leitung des Kapellmann-Partners Prof. Dr. Klaus Eschenbruch und Prof. Dr.-Ing. Mike Gralla – erarbeiteten Ergebnisse tragen den Namen „Berliner Protokoll“, anknüpfend an den Ort des Zusammentreffens der Beteiligten. Das Berliner Protokoll will den Marktbeteiligten erleichtern, Strukturen für die Bewältigung der bei jedem größeren Projekt vorhandenen Nachtragsproblematik zu verdeutlichen und die sachgerechte Beauftragung entsprechender Berufsträger rechtzeitig und sachgerecht vornehmen zu können. 

Download: Berliner Protokoll

Auf der  Website des DVP werden demnächst Flow Charts abgebildet, welche ergänzend die Integration der entsprechenden Leistungen in die Projektstufen des AHO-Zeitablaufes verdeutlichen. 

Wir wünschen dem Berliner Protokoll große Verbreitung! Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Mitglieder unseres Kompetenzteams Projektmanagement wenden.

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Ansprechpartnerin für Medienanfragen

Jennifer Wagener
Jennifer Wagener

Leitung Marketing, Business Development & Kommunikation

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