Zum 01.01.2018 ist die Reform des Bauvertragsrechts in Kraft getreten. Damit enthält das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erstmals spezielle Regelungen für den Bauvertrag. Verträge, die seit dem 01.01.2018 abgeschlossen werden, müssen die neuen Inhalte beachten, zumal die VOB/B wohl auf absehbare Zeit nicht neu gefasst wird. Alle Projektbeteiligten müssen sich deshalb auf die neuen Regelungen einstellen.
Wie reagiert die Baupraxis auf die veränderten Regelungen? Was ist bei der Vertragsgestaltung und der Abwicklung von Bauprojekten zu berücksichtigen? Welche Erfahrungen wurden bislang gemacht? Wo gibt es noch dringenden Handlungsbedarf? Diese und weitere Fragen würden wir gerne mit Ihnen im Rahmen unseres Workshops am 25.04.2018 in unseren Räumlichkeiten in Mönchengladbach diskutieren.
Das Programm und ein Anmeldeformular finden Sie hier.