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Dr. Claus von Rintelen

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

Beratungsschwerpunkte

Dr. von Rintelen berät in allen Fragen rund um die Errichtung und den Betrieb von Anlagen und Immobilien, von Planerverträgen, Wettbewerben und Ausschreibungen über Finanzierungen und Bauvertragsgestaltungen bis zu Versicherungen, Contracting, Mietverträgen und schließlich Verkauf. Er verfügt als früherer Berufungsanwalt über erhebliche Prozesserfahrung. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung bei Großschäden, insbesondere die Durchsetzung von Ansprüchen aus Versicherungen.

Was andere sagen

oft empfohlen im Privaten Baurecht; 'sehr fundierte Kenntnisse im Baurecht', Mandant; 'exzellenter Bau-, Versicherungs- und Schiedsrechtler', Wettbewerber
JUVE Handbuch 2022/23

Empfohlener Anwalt für Baurecht
Legal 500 Deutschland 2024

Anwalt des Jahres 2019 für Baurecht (Hamburg); Einer der meist empfohlenen Anwälte für Baurecht
Handelsblatt/Best Lawyers® 'Deutschlands Beste Anwälte 2019/2023'

Ausgewählte Referenzen 

  • Projektberatung bei Flughafenterminalneubauten in Düsseldorf, Budapest und Berlin, laufende Beratung von deutschen Verkehrsflughäfen zu Fragen von Bau und Betrieb
  • Beratung und Vertragsgestaltung für Auslandsprojekte, z.B. Ungarn, Russland, Polen, Schweiz, Großbritannien, BeNeLux, Thailand, Indien, China, Brasilien
  • Beratung für öffentliche Auftraggeber bei Projekten in Einzelgewerkevergaben, z.B. Schulen, Krankenhäuser, Rundfunkhäuser etc.
  • GÜ-, GU- oder Totalunternehmer-Projekte für Auftraggeber und Auftragnehmer inkl. Leasing und PPP
  • Vertrags- und gesellschaftsrechtliche Beratung sowie Due Diligence bei Immobilientransaktionen (Asset Deals, Share Deals, Paketverkäufe)
  • Komplexe Bau- und Versicherungsprozesse/Schiedsgerichtsverfahren bis über 500 Mio. Euro

Vita  

  • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau und Bonn, 1981 bis 1986
  • Wissenschaftliche Tätigkeit an der Universität Bonn im Insolvenzrecht (Prof. Dr. Walter Gerhard), 1987
  • Promotion im Kreditsicherungsrecht, 1990 bis 1994
  • Rechtsanwalt seit 1990, seit 1995 bei Kapellmann seit 2000 Partner

Weitere Qualifikationen und Mitgliedschaften 

  • Wissenschaftlicher Autor in drei Standardwerken des privaten Baurechts 
  • Wissenschaftlicher Autor in Großkommentaren und Handbüchern zu Sachversicherungen, Technischen Versicherungen, Haftpflichtversicherungen und Versicherungsprozess
  • Autor von zahlreichen Aufsätzen, Festschriftbeiträgen und Urteilsanmerkungen
  • Seminare zur Auftragsvergabe im Sektorenbereich, Vertragsgestaltung im Baurecht, zur Haftung und Versicherung im Baubereich, zu Contracting, Referent für Fachanwaltslehrgänge
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit Einführung
  • Mitglied des Forums Contracting

Publikationen

Aufsätze

Eschenbruch/von Rintelen, Die Verzugshaftung der Planer und Projektmanager für die nicht rechtzeitige Erbringung von Teilleistungen, BauR 2023, 1307 ff.

von Rintelen, Preisfortschreibung Ade?, NJW 2019, 696 ff.

von Rintelen, Die Preisfortschreibung nach § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B im Lichte des neuen Bauvertragsrechts, NZBau 2017, 315 ff.

Eschenbruch/von Rintelen, Bauablaufstörung und Terminfortschreibung nach der VOB/B - Stresstest für die baubetrieblichen Gutachten, NZBau 7/2010, S. 401 ff.

von Rintelen, Die Fälligkeit und Durchsetzung des abgetretenen Freistellungsanspruchs in der Haftpflichtversicherung, RuS 2010, 133 ff.

von Rintelen, Die Sekundärhaftung des Architekten - Bestandsaufnahme, Grenzen und Kritik, NZBau 2008, 209 ff.

von Rintelen, Lücken im Haftpflichtversicherungsschutz, NZBau 2006, 401 ff.

von Rintelen, Die Tätigkeitsklausel: Wesentliche Einschränkungen des Haftpflichtversicherungsschutzes!, 2005, 109 ff.

von Rintelen, Abschlagszahlungen und Werklohn, Jahrbuch Baurecht 2001, 25 - 48

von Rintelen, Vergütungsanspruch des Architekten im Falle der so genannten freien Kündigung des Architektenvertrages – Zulässigkeit seiner Pauschalierung durch AGB, in BauR 1998, 603 ff.

Urteilsanmerkungen

von Rintelen, Anmerkung zu einem Urteil des OLG Stuttgart vom 01.12.2020 (10 U 124/20) - Zur Frage hinsichtlich der Auftraggeberkündigung wegen versäumter Zwischenfrist, NZBau 2021, 327

von Rintelen, Anmerkung zu einer Entscheidung KG vom 7.08.2019 - 21 U 160/18, NJW 2020, 343

von Rintelen, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH, Urteil vom 24.03.2016 (VII ZR 201/15) - Zur Frage des Wagniszuschlags in der Abrechnung des gekündigten Bauvertrags, NJW 2016, 2947

von Rintelen, Anmerkung zum Beschluss des OLG Koblenz vom 08.10.2015 (10 U 1221/14) - Zur Betriebshaftpflichtversicherung, Leistungsausschluss für planende Tätigkeiten eines Heizungsbauers, VersR 2016, 1111 ff.

von Rintelen, Anmerkung zu OLG Düsseldorf vom 19.12.1996 – 12 U 220/95 BauR 1998, 163, in BauR 1998, 167 ff.

Festschriften

von Rintelen, Zur Deckungsreichweite der Mängelbeseitigungsnebenkosten-Klausel, Festschrift für Peter Schimikowski, 2023, 253 ff. U

von Rintelen, Leistungsänderungsrechte in europäischen Bauverträgen: Überblick und Folgerungen für das deutsche Baurecht, Festschrift für Stefan Leupertz, 2021,807 ff.

von Rintelen, Einseitige Anordnungsrechte als Steuerungsinstrument, Festschrift für Klaus Eschenbruch, 2019, S. 327 ff.

von Rintelen, Nachträge und Bauzeit: Ein ungeregeltes Problem, in: Baurecht und Architektenrecht, Festschrift für Burkhard Messerschmidt, 2018, 279 ff.

von Rintelen, Bestandskraft von Nachträgen bei Doppelbeauftragungen und von Reparaturaufträgen trotz Mängelrechten in FS Kapellmann (2007) S. 373 ff.

von Rintelen, Die Nachbesserungsbefugnis des Unternehmers nach Fristablauf gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB, in Festschrift für Klaus Vygen, 1999, 374 ff.

Sonstige

von Rintelen, Versicherungsrechts-Handbuch (Beckmann/Matusche-Beckmann,
Versicherungsrechts-Handbuch, 4. Aufl. 2023, § 28 Versicherungsprozess, § 32 Betriebshaftpflichtversicherung, § 44 Bauleistungsversicherung)

von Rintelen, Der Übergang nicht-akzessorischer Sicherheiten bei der Forderungszession, 1996

Veranstaltungen

17.09.2019
Praxisworkshop Flughäfen 2019

Der Luftverkehr wächst weiter. Auch die deutschen Flughäfen konnten das Passagieraufkommen steigern, lagen jedoch im Jahr 2018 unter dem weltweiten Durchschnitt. Fortgesetzt hat sich auch die Konsolidierung unter den Fluggesellschaften. All dies stellt die Flughafenbetreiber auch künftig vor neue Herausforderungen. Unser Kompetenzteam Flughäfen hat aktuelle rechtliche Entwicklungen für Sie beobachtet und aufbereitet. Wir starten mit einem Praxisbericht unserer Gastgeber zu deren Joint Venture und beschäftigen uns im Anschluss noch einmal aus neuer Perspektive mit den Auswirkungen des neuen BGB-Werkvertragsrechts, in diesem Fall auf die Vertragsgestaltung bei Großprojekten im Flughafensektor. Zudem entscheidet der EuGH am 04.07.2019 über die Vereinbarkeit des Preisrechts der HOAI mit dem EU-Recht und wir informieren Sie über das Ergebnis und die Auswirkungen der Entscheidung. Weiter berichten wir über Konzessionsvergaben nach der BADV und beleuchten im Anschluss Schwierigkeiten beim Ground Handling und mögliche Sanktionen. Abgerundet wird das Programm durch einen Ausflug in die Versicherung von Bauvorhaben und deren Fallstricke.

Das Programm und ein Anmeldeformular finden Sie hier. 

Die Anmeldefrist endet am 03.09.2019.

Unsere Einladung dürfen Sie gerne an interessierte Kolleginnen und Kollegen weitergeben.

Tätigkeitsgebiet: Bauvertragsrecht

Anmeldung bei: Nadja Beumer-Stresius

Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Adresse: Markenraum der Flughafen München GmbH am Flughafen München, Flughafen München (Anreise siehe Link Anmeldeformular), München

21.02.2018
Seminar: Das neue Bauvertragsrecht und die VOB/B

Zum 1. Januar 2018 ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Erstmals wird damit der Bauvertrag gesetzlich näher ausgestaltet. In der Praxis hat man bisher auf die VOB/B zurückgegriffen, die insbesondere in Bezug auf das Anordnungsrecht des Auftraggebers und die damit verbundene Anpassung der Vergütung anderen Ansätzen folgt als das neue Bauvertragsrecht.

Dementsprechend ist die Wirksamkeit der VOB/B unter AGB-rechtlichen Gesichtspunkten in Anbetracht eines (etwaigen) neuen gesetzlichen Leitbildes schon jetzt stark umstritten. Gespannt wartete die Praxis auf eine Anpassung der VOB/B an die neue Gesetzeslage. Nunmehr hat sich herausgestellt: (vorerst) vergeblich! Der zuständige Hauptausschuss hat vor wenigen Tagen beschlossen, die VOB/B vorerst unverändert zu lassen und die Entwicklung der Rechtsprechung zum neuen Bauvertragsrecht abzuwarten.

Wir möchten Sie über die Folgen dieser Entscheidung informieren und erste Handreichungen für Ihre Vertragspraxis bieten. Hierzu laden wir Sie herzlich zu unserer Informationsveranstaltung ein.

Das Programm und ein Anmeldeformular finden Sie hier.

Kennen Sie auch schon unsere Seite www.neues-baurecht.de mit aktuellen Informationen rund um das neue Bauvertragsrecht?

Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht, Bauvertragsrecht

Anmeldung bei: Nadja Beumer-Stresius

Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Adresse: Am Sandtorkai 50, D-20457, Hamburg

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