Notariat
Unser Notariat steht unseren Mandanten für alle Rechtsgeschäfte zur Verfügung, bei denen die notarielle Beurkundung oder die Beglaubigung einer Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben ist. Neben dem Beurkundungswesen obliegt dem Notar auch die Beglaubigung von Abschriften.
In folgenden Bereichen können unsere Mandanten von der Erfahrung unseres Notariats profitieren.
- Grundstücks- und Wohnungskaufverträge
- Aufteilung in Wohnungseigentum und Wohnungserbbaurechte
- Bestellung von Dienstbarkeiten, Grundschulden und Hypotheken
- sowie Löschungsbewilligungen und Grundbuchanträge
- Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften
- Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen
- Anmeldungen zum Handelsregister
- Testamente und Erbverträge
- Erbscheinsverhandlungen
- Erbauseinandersetzungsverträge
- Eheverträge mit Vereinbarungen zum Güterstand und Versorgungsausgleich
- Unterhaltsvereinbarungen
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Verkaufsvollmachten
- Handelsregistervollmachten
Unser Notar Dr. Guido Schulz wird dabei durch ein kompetentes und engagiertes Team unterstützt.