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Praxisinfo Arbeitsrecht: Unbegrenzte Übertragung von Urlaub

31. Januar 2018

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 29. November 2017 (Az.: C-214/16) eine Entscheidung gefällt, die seitdem europaweit für Beunruhigung bei Arbeitgebern sorgt. Ein vermeintlich Selbständiger arbeitete mehrere Jahre für ein Unternehmen und hatte in diesem Zeitraum keinen bezahlten Jahresurlaub genommen. Nach Beendigung der Tätigkeit verklagte er das Unternehmen auf Vergütung für den ihm zustehenden Urlaub. Die Luxemburger Richter entschieden, dass seine Vergütungsansprüche jedenfalls nicht verfallen sind. In unserer Praxisinfo Arbeitsrecht erläutern wir Ihnen die Entscheidung und ihre praktischen Auswirkungen.

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Jennifer Wagener
Jennifer Wagener

Leitung Marketing, Business Development & Kommunikation

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