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Digitalkartellrecht: Monatsbriefing Kartellrecht geht in die zweite Runde

05. März 2021

Die Digitalkonzerne werden immer stärker. Der deutsche Gesetzgeber hat das Kartellrecht um Regeln ergänzt, die diese Marktmacht in Schach halten sollen. Sie gelten aber auch für „klassische“ Branchen. Anhand praktischer Beispiele haben Dr. Axel Kallmayer und Dr. Julia Wiemer aus unserer Praxisgruppe Kartellrecht und EU-Recht am 02. März 2021 dargestellt, welche neuen Rechte Unternehmen der Realwirtschaft haben – und welche neuen Pflichten.

Konkret ging es um:

  • Neue Rechte gegenüber Plattformen und Digitalkonzernen, z.B. auf faire Geschäftsbedingungen
  • Ansprüche auf Zugang zu wichtigen Daten
  • Neue Verhaltenspflichten für Unternehmen der Old Economy, z.B. wenn sie wichtige Datenbestände haben

Mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren dabei, haben spannende Fragen gestellt und im Anschluss die Unterlagen erhalten. Wir bedanken uns für das rege Interesse und das positive Feedback!

Haben Sie unser Monatsbriefing verpasst, sind aber dennoch an der Präsentation interessiert? Hinterlassen Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten und wir senden Ihnen die Unterlagen zu:

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Ansprechpartnerin für Medienanfragen

Jennifer Wagener
Jennifer Wagener

Leitung Marketing, Business Development & Kommunikation

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