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Kompetenzteams

Beratungsschwerpunkte

Prof. Dr. Planker berät im Schwerpunkt zur Realisierung von gewerblichen und öffentlichen Immobilienprojekten. Dazu gehört vor allem die Konzeption, Gestaltung und Verhandlung der relevanten Projektverträge, deren Management und die integrierte Beratung insbesondere zu baubetrieblichen Schnittstellen während der Bauabwicklung. Die öffentliche Hand berät er häufig bei der Strukturierung und rechtlichen Ausgestaltung von Vergabeverfahren und vertritt – falls erforderlich – in Nachprüfungsverfahren sowie bei der Anspruchsdurchsetzung im Prozess.

Was andere sagen

Anwalt des Jahres 2021 für öffentliches Wirtschaftsrecht (Hessen); Einer der meist empfohlenen Anwälte für öffentliches Wirtschaftsrecht
Handelsblatt/Best Lawyers® 'Deutschlands Beste Anwälte 2021/2023'

Ausgewählte Referenzen 

  • Stellvertretender Gesamtprojektleiter JurProM® bei einem Hochhausneubauprojekt in Frankfurt (Planung, Architekten, Projektsteuerer sowie Gesamtprojektberatung während der Bauabwicklung); Gesamtvolumen ca. 1.2 Mrd. € 
  • Beratung der Bundesländer Hessen und Brandenburg bei der Vergabe komplexer Dienstleistungskonzessionen an deutschen Großflughäfen
  • Ständige Beratung eines Hessischen Landkreises zu vergabe- und immobilienrechtlichen Fragen, insbesondere im PPP-Bereich
  • Bau- und vergaberechtliche sowie strategische Beratung eines kommunalen Eigenbetriebs bei der Entwicklung eines innerstädtischen Quartiers
  • Umfassende rechtliche und strategische Beratung bundesweit tätiger Projektentwickler
  • Beratung weiterer namhafter öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Institutionen sowie Banken und Fonds bei Immobilien- und Transaktionsprojekten
  • Laufende bau- und vertragsrechtliche Beratung bei der Umsetzung eines Autobahnprojekts (A-Modell); Volumen: ca. 190 Mio. €
  • Laufende bau- und immobilienrechtliche Beratung sowie Prozessvertretung eines hessischen Energieversorgers bei der Projektrealisierung
  • Beratung und Vertretung eines der größten englischen Immobilieninvestoren bei der Durchsetzung umfangreicher Mängelansprüche

Vita  

  • Studium der Rechtswissenschaften in Köln und Bonn, 1984 bis 1991
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn am Institut für Öffentliches Recht, 1992 bis 1995
  • Promotion im Öffentlichen Recht, 1992 bis 1995
  • Referendariat beim Oberlandesgericht Köln, 1994 bis 1995
  • Rechtsanwalt bei Kapellmann seit 1996

Weitere Qualifikationen und Mitgliedschaften 

  • Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der Hochschule Koblenz 
  • Seminare zum Immobilien-, Bau- und Vergaberecht
  • Honorarprofessor an der Hochschule Koblenz

Publikationen

Aufsätze

Planker, Zeit- und Kostenfolgen des verzögerten Zuschlags bei öffentlicher Auftragsvergabe, in: Der Eisenbahn-Ingenieur 3/2003

Planker, Erfolgshaftung des Auftragnehmers und Ansprüche auf zusätzliche Vergütung bei Vereinbarung einer bestimmten Ausführungsart, in: Der Eisenbahn-Ingenieur 1/2000

Planker, Bestimmung und Bedeutung der Bindefrist von Bauverträgen, in: Der Eisenbahn-Ingenieur 3/99

Planker, Das Vereinsverbot in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, NVwZ 1998, 113 ff.

Planker, Das Vereinsverbot – einsatzbereites Instrument gegen verfassungsfeindliche Glaubensgemeinschaften?, DöV 1997, 101 ff.

Planker/Nolte, Vereinigungsfreiheit und Vereinsbetätigung, JURA 1993, 635 ff.

Festschriften

Planker, Gesamtschuldnerische Haftung von Architekt und bauausführendem Unternehmer nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 01.12.2022, in: Festschrift für Prof. Dr. Werner Langen, hrsg. von Dr. Andreas Berger, Prof. Dr. Dr. (h.c.) Barbara Dauner-Lieb und Prof. Dr. Heiko Fuchs, Werner Verlag 2023, Seite 327 ff.

Planker, Der Ausschluss von § 642 BGB durch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers im VOB/B-Vertrag, in: Baurecht und Architektenrecht, Festschrift für Burkhard Messerschmidt, Hrsg. von Kapellmann/Jansen/Merkens/Thierau, C.H. Beck 2018, 241 ff.

Sonstige

Planker, Das Vereinsverbot nach Art. 9 Abs. 2 GG/§§ 3 ff. VereinsG – Eine systematische Darstellung von Tatbestand und Rechtsfolge – Diss. Bonn 1996

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