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Beratungsschwerpunkte

Vita  

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, 1986 bis 1992
  • Referendariat beim Oberlandesgericht Düsseldorf, 1992 bis 1995
  • Wissenschaftliche Tätigkeit an der Universität Düsseldorf im öffentlichen Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Janbernd Oebbecke), 1994 bis 1996
  • Promotion zum öffentlichen Wirtschaftsrecht, 1998
  • Rechtsanwalt seit 1996, seit 1998 bei Kapellmann

Publikationen

Aufsätze

Haibt, Vorvertragliche Aufklärungspflichten des Franchisegebers im Deutschen und US-Amerikanischen Recht, RIW 2000, 597 – 602

Haibt/Siemens, Vorvertragliche Pflichten des Franchisegebers im deutschen und US-amerikanischen Recht, RIW 2000, 597

Haibt/Rinne, Altlasten als zivilrechtliches Haftungsrisiko und Innenausgleich zwischen mehreren Störern, ZIP 1997, 2113 – 2217

Sonstige

Haibt, Die Gestaltung von GmbH-Verträgen kommunaler Eigengesellschaften in Nordrhein-Westfalen, VWF Verlag, 1999

Oebbecke/Haibt, öffentlich-rechtliche Fragen des Einsatzes privater Grabungsfirmen, in Janbernd Oebbecke, Privatisierung in der Bodendenkmalpflege, Nomos Verlag, Baden-Baden 1997, 33 – 117

Veranstaltungen

19.09.2019
ZUSATZTERMIN! Roadshow: "EuGH killed the HOAI star" (München/2)

Aufgrund der hohen Nachfrage haben wir uns entschlossen, für unsren Standort in München einen zweiten Termin festzulegen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 4. Juli 2019 festgestellt, dass das Preisrecht der HOAI mit seinen verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt (zum vollständigen Urteilstext). Eine erste Einschätzung der Rechtsfolgen finden Sie in unserer FAQ-Liste.

Das Urteil wirft eine Vielzahl an Fragen zum künftigen Umgang mit der HOAI und der darauf bezugnehmenden Verträge auf, unter anderem:

  • Welche Folgen ergeben sich für bestehende Verträge zwischen Auftraggebern und Architekten/Ingenieuren, insbesondere bei Stufenverträgen?
  • Wie sollten neu abzuschließende Verträge ausgestaltet werden?
  • Welche vergaberechtlichen Auswirkungen bzw. Spielräume ergeben sich aus dem Urteil?
  • Wird der Gesetzgeber eine Neuregelung anstreben?

Diese Fragen stellen sich für private und öffentliche Auftraggeber ebenso wie für Architekten und Ingenieure. Wir laden daher herzlich zu unserer Informationsveranstaltung

„EuGH killed the HOAI star“

ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Im Rahmen der Veranstaltung geben wir zunächst einen Überblick über den konkreten Inhalt und die wesentlichen Folgen der Entscheidung des EuGH. Darüber hinaus wollen wir Wege aufzeigen, wie mit der neuen Rechtslage in der Praxis umgegangen werden kann.

Die nachfolgenden Termine unserer bundesweiten Standorte stehen für Sie zur Auswahl:

Wir freuen uns, wenn unsere Veranstaltung auf Ihr Interesse stößt und wir Sie an einem unserer Standorte begrüßen dürfen. Die jeweilige Anmeldefrist können Sie dem Anmeldeformular entnehmen.
 

Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht

Anmeldung bei: Nadja Beumer-Stresius

Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Adresse: Josephspitalstraße 15, D-80331, München

25.07.2019
AUSGEBUCHT! Roadshow: "EuGH killed the HOAI star" (München)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 4. Juli 2019 festgestellt, dass das Preisrecht der HOAI mit seinen verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt (zum vollständigen Urteilstext). Eine erste Einschätzung der Rechtsfolgen finden Sie in unserer FAQ-Liste.

Das Urteil wirft eine Vielzahl an Fragen zum künftigen Umgang mit der HOAI und der darauf bezugnehmenden Verträge auf, unter anderem:

  • Welche Folgen ergeben sich für bestehende Verträge zwischen Auftraggebern und Architekten/Ingenieuren, insbesondere bei Stufenverträgen?
  • Wie sollten neu abzuschließende Verträge ausgestaltet werden?
  • Welche vergaberechtlichen Auswirkungen bzw. Spielräume ergeben sich aus dem Urteil?
  • Wird der Gesetzgeber eine Neuregelung anstreben?

Diese Fragen stellen sich für private und öffentliche Auftraggeber ebenso wie für Architekten und Ingenieure. Wir laden daher herzlich zu unserer Informationsveranstaltung

„EuGH killed the HOAI star“

ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Im Rahmen der Veranstaltung geben wir zunächst einen Überblick über den konkreten Inhalt und die wesentlichen Folgen der Entscheidung des EuGH. Darüber hinaus wollen wir Wege aufzeigen, wie mit der neuen Rechtslage in der Praxis umgegangen werden kann.

Die nachfolgenden Termine unserer bundesweiten Standorte stehen für Sie zur Auswahl:

Wir freuen uns, wenn unsere Veranstaltung auf Ihr Interesse stößt und wir Sie an einem unserer Standorte begrüßen dürfen. Die jeweilige Anmeldefrist können Sie dem Anmeldeformular entnehmen.
 

Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht

Anmeldung bei: Nadja Beumer-Stresius

Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Adresse: Josephspitalstraße 15, D-80331, München

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