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05.02.2026
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten", Sportmilliarde und EU-Beihilferecht - rechtssicher finanzieren

Ob Schwimmbäder, Schulsport oder Mehrzweckhallen - der Sanierungsstau wird in den nächsten Jahren erhebliche finanzielle Maßnahmen der deutschen Kommunen erfordern. Mit Programmen wie dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ und der geplanten Sportmilliarde stehen hierfür erhebliche Bundesmittel zur Verfügung. Zugleich stellen diese Förderungen Kommunen vor komplexe beihilferechtliche Fragestellungen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen kompakt und anwendungsorientiert die aktuellen Anforderungen des EU-Beihilferechts bei der öffentlichen Finanzierung der Sanierung und Neuerrichtung von kommunalen Sportinfrastrukturen. Im ersten Teil des Seminars wird der Beihilfebegriff hinsichtlich der Tatbestandsmerkmale „wirtschaftliche Tätigkeit“ und „Auswirkungen auf den zwischenstaatlichen Handel“ vertieft besprochen und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, Förderungen außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Beihilferechts zu gestalten. Kann der Beihilfecharakter eine Förderung nicht ausgeschlossen werden, kann eine Förderung als De-minimis-Beihilfe, über eine DAWI-Betrauung und über eine AGVO-Freistellung (Art. 55) gewährt werden. Die Anforderungen an diese Gestaltungsmöglichkeiten und die Herausforderungen in der Praxis bilden den zweiten Teil des Seminars. Die Veranstaltung ermöglicht es den Teilnehmenden, potenzielle Beihilferisiken rechtzeitig zu erkennen, rechtssicher zu bewerten und geeignete Lösungsstrategien zu entwickeln. Das Seminar ist eine Kooperationsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. (Veranstalter) und dem Kommunalen Bildungswerk e. V. GIBT Colleg e.V. und KBW e.V. stehen für die handlungsorientierte Vermittlung anspruchsvoller Fachthemen in der beruflichen Praxis.

Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier

Tätigkeitsgebiet: Beihilferecht, EU-Recht

Veranstalter: GIBT Colleg e.V.

Adresse: #Online

10.02.2026
#Online
Wozu dürfen Planer noch beraten? Reichweite und Auswirkungen des BGH-Urteils zur unerlaubten Rechtsberatung

Im November 2023 entschied der BGH, dass ein Architekt für rechtliche Fragestellungen den Bauherrn an einen Rechtsanwalt zu verweisen hat. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für die Praxis. Ziel des Seminars ist es, die Tragweite der BGH-Entscheidung darzustellen, den Teilnehmenden die rechtlichen Folgen aufzuzeigen und anhand von Beispielen zu erörtern, wie weit die Beratung gehen darf, ohne dass gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen wird. Erbringen Planer beispielsweise Leistungen der Leistungsphase 6 und 7 HOAI, unterstützen sie den Auftraggeber bei der Vorbereitung der Vergabe und der Mitwirkung bei der Vergabe. In diesem Bereich verlangen Auftraggeber häufig, dass Planer auch darüber hinaus Vorschläge zur Vertragsgestaltung unterbreiten, Muster ausfüllen etc. Hier trifft die gelebte Praxis auf Einschränkungen des Bundesgerichtshofs. Das Seminar ist eine Kooperationsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. (Veranstalter) und dem Kommunalen Bildungswerk e. V. GIBT Colleg e.V. und KBW e.V. stehen für die handlungsorientierte Vermittlung anspruchsvoller Fachthemen in der beruflichen Praxis.

Nähere Informationen zu Programm und Anmeldung finden Sie hier

Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht

Veranstalter: GIBT Studieninstitut

Adresse: #Online

10.02.2026
Kapellmann Aktuell | Beantragung öffentlicher Fördermittel - Stolperstein EU-Beihilferecht?

Für weitere Informationen zum Inhalt und zur Anmeldemöglichkeit folgen Sie gerne diesem Link

Tätigkeitsgebiet: Beihilferecht, EU-Recht

Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Adresse: #Online

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