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Monatsbriefing Kartellrecht mit Ausblick auf das Jahr 2021 erfolgreich gestartet

09. Februar 2021

Welche neuen Entwicklungen gibt es für Unternehmen?

Beim Kickoff unserer neuen Online-Seminarreihe Monatsbriefing Kartellrecht haben wir Veränderungen der rechtlichen Anforderungen besprochen, die 2021 für die Praxis der Unternehmen wichtig werden. Mehr als 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren dabei, haben spannende Fragen gestellt und im Anschluss die Unterlagen erhalten. Wir bedanken uns für das rege Interesse und das positive Feedback!

Haben Sie unsere Auftaktveranstaltung verpasst, sind aber dennoch an der Präsentation interessiert? Hinterlassen Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten und wir senden Ihnen die Unterlagen zu:

Unterlagen anfragen

Wichtige Änderungen für 2021 finden sich

(a) in der Novelle des deutschen Kartellrechts (GWB-Novelle), dort mit einem Schwerpunkt auf digitalen Plattformen. Aber auch andere wichtige Regeln treten 2021 neu in Kraft oder werden vom Gesetzgeber diskutiert – darunter

(b) das neue Unternehmensstrafrecht (genannt „Verbandssanktionen-Gesetz“),

(c) das neue Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamts,

(d) die Pflicht zur Einrichtung von sog. Whistle-Blower Hotlines,

(e) neue Regeln zu unlauteren Handelspraktiken für Agrarprodukte und Lebensmittel (sog. UTP-Richtlinie der EU). Und - last but not least - laufen umfangreiche Reform-Diskussionen in der EU zu den Themen

(f) digitale Märkte und

(e) Vertragskartellrecht (zu den sog. Gruppenfreistellungen).

Wir haben diese zahlreichen Änderungen für unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer geordnet und in der Veranstaltung vier für die Unternehmen praktisch wichtigen Themen zugeordnet:

  1. Compliance-Organisation – Neue Herausforderungen und Chancen
  2. Digitale Märkte – Plattformen: Mehr Schutz für die Partner und Wettbewerber
  3. Fusionskontrolle – Erleichterungen in Deutschland
  4. Vertragskartellrecht – Rechtssicherheit für Kooperationen und die EU-Gruppenfreistellungs-Pakete

Ein besonderer Schwerpunkt waren hierbei die Compliance-Systeme und interne Ermittlungen. Denn sowohl die GWB-Novelle als auch das neue Wettbewerbsregister und das (umstrittene) Verbandssanktionengesetz fordern und belohnen organisatorische Maßnahmen der Unternehmen zur Vermeidung und Aufdeckung von Verstößen.

Weitere Themen waren u. a. die deutlich erhöhten Anmeldeschwellen in der deutschen Fusionskontrolle, durch die viele Transaktionen künftig nicht mehr angemeldet werden müssen, neue Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden, eine Erläuterung der neuen Regeln für Online-Plattformen (in zweiseitigen Märkten) und ein Ausblick auf die digitalen Reformbestrebungen der EU. Am 02. März werden wir übrigens das Thema Digitalkartellrecht weiter vertiefen.

Die nächsten Themen in unserem Monatsbriefing:

Das neue Digitalkartellrecht: Was bedeutet es für die Realwirtschaft? 
02. März 2021 um 14:00 Uhr, Dauer ca. 45 Minuten

Vereinbarungen entlang der Lieferkette: Was ist kartellrechtlich zu beachten?
13. April 2021 um 14:00 Uhr, Dauer ca. 45 Minuten
(wegen Ostern erst am zweiten Dienstag im April)

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Ansprechpartnerin für Medienanfragen

Jennifer Wagener
Jennifer Wagener

Leitung Marketing, Business Development & Kommunikation

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