Erstauflage des Kommentars zum (GWB-)Vergaberecht erscheint

Zum 01.01.1999 war das sogenannte Vergaberechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Damit wurde eine neue Ära im deutschen Vergaberecht eingeleitet und insbesondere das Rechtsverhältnis zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Bieter auf eine völlig neue Stufe gestellt. Die neuen Vergaberechtsregeln wurden als 4. Teil in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen implantiert (§§ 97-129 GWB).

In ihrem „Kommentar zum Vergaberecht“ lieferten die Kapellmann-Anwälte Dr. Hans-Peter Kulartz und Dr. Alexander Kus gemeinsam mit ihren Co-Herausgebern Dr. Frank Niebuhr und Norbert Portz im Jahr 2000 eine Erstkommentierung des Vergaberechtsänderungsgesetzes anhand der Gesetzesmaterialien und unter Berücksichtigung der bereits ergangenen Rechtsprechung.

Nach dem Ausscheiden von Dr. Niebuhr wurde das Werk unter dem Titel „Kommentar zum GWB-Vergaberecht“ weitergeführt. In der 2020 erschienenen 5. Auflage hat Kapellmann-Anwalt Dr. Hendrik Röwekamp die Funktion als Mitherausgeber von Dr. Kulartz übernommen.

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