Erstauflage des Kommentars zum (neuen) Bauvertragsrecht erscheint

Zum 01.01.2018 trat das neue Bauvertragsrecht mit weitreichenden Änderungen in Kraft. Mit dem Bauvertrag, dem Verbraucherbauvertrag, dem Architekten- und Ingenieurvertrag und dem Bauträgervertrag wurden vier neue Vertragstypen mit speziellen Regelungen in das Werkvertragsrecht des BGB integriert. Der Bedarf für eine Einordnung sowie für eine Orientierung zur Umsetzung in die Praxis war dementsprechend groß.

Die Kapellmann-Anwälte Prof. Dr. Werner Langen und Dr. Andreas Berger kommentierten in ihrem Kommentar des (neuen) Bauvertragsrechts gemeinsam mit Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb (Universität zu Köln) die werkvertraglichen Regelungen der §§ 631 ff. BGB, vor allem die seit dem 01.01.2018 geltenden Regelungen, stellten die Bezüge zum VOB/B-Vertrag her und gaben Hinweise für die praktische Umsetzung.

Im Jahr 2021 ist bereits die 2. Auflage erschienen, die u. a. erste Erfahrungen mit dem neuen Recht im Baualltag berücksichtigt und  einen Überblick über die bisher ergangene umfangreiche Literatur enthält.

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