Eröffnung Notariat Berlin

Die Eröffnung des Notariats in Berlin markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Geschichte von Kapellmann und Partner. Diese Initiative, die aus dem Bedarf nach Notaren in der Hauptstadt entstand, hat die Kanzlei auf einen neuen Weg geführt und ihr Dienstleistungsangebot maßgeblich erweitert. Im Gespräch mit Prof. Dr. Werner Langen erfahren wir, wie es zu dieser wegweisenden Entscheidung kam und welche Auswirkungen sie auf die Kanzlei hatte.

Die Idee zur Eröffnung des Notariats kam überraschend. "Wir hatten das nicht auf dem Schirm", gesteht Langen, bezugnehmend auf die Möglichkeit, dass Anwälte zusätzlich die Rolle eines Notars übernehmen können. Diese Gelegenheit eröffnete sich, als in Berlin die Suche nach Notaren begann und Anwälte die Chance erhielten, entsprechende Lehrgänge zu absolvieren. Guido Schulz, ein Baurechtler aus dem Berliner Büro, zeigte Interesse und legte den Grundstein für das neue Notariat.

Die Umsetzung erforderte jedoch ein Umdenken innerhalb der Kanzlei. "Ein Notariat ist doch was anderes als ein Anwalt", erklärt Langen. Es musste eine völlig neue Organisation geschaffen werden, komplett getrennt vom Anwaltsbereich. Trotz anfänglicher Herausforderungen und der Notwendigkeit, den Kollegen zum Partner zu machen, um die berufsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, hat sich das Notariat in Berlin als großer Erfolg erwiesen. "Das Notariat läuft heute super", berichtet Langen stolz.

Inspiriert vom Erfolg in Berlin entschied sich die Kanzlei, dieses Modell auch in Frankfurt zu replizieren. Obwohl der Markt dort schwieriger ist, ist Langen überzeugt, dass das Angebot des Notariats das Dienstleistungsspektrum von Kapellmann und Partner sinnvoll erweitert. Es mag zwar zu klein sein, um als existenziell für die Kanzlei zu gelten, doch als Zusatzangebot hat es sich als wertvolle Bereicherung erwiesen.

Unsere Notariate in Berlin und Frankfurt stehen Mandanten bei allen Rechtsgeschäften zur Verfügung, bei denen die notarielle Beurkundung oder die Beglaubigung einer Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben oder von den Parteien gewünscht ist. Darüber hinaus übernehmen die Notare auch die Beglaubigung von Abschriften.

In folgenden Bereichen profitieren unsere Mandanten von der Erfahrung unseres Notariats:
 

Immobiliengeschäfte
  • Grundstücks- und Wohnungskaufverträge
  • Aufteilung in Wohnungseigentum und Wohnungserbbaurechte
  • Bestellung von Dienstbarkeiten, Grundschulden und Hypotheken
  • Löschungsbewilligungen und Grundbuchanträge
Gesellschaftsrecht
  • Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Anmeldungen zum Handelsregister
Erb- und Familienrecht
  • Testamente und Erbverträge
  • Erbscheinverhandlungen
  • Erbauseinandersetzungsverträge
  • Eheverträge mit Vereinbarungen zum Güterstand und Versorgungsausgleich
  • Unterhaltsvereinbarungen
Vollmachten
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Verkaufsvollmachten
  • Handelsregistervollmachten
Datenschutzbeauftrager für unsere Notariate

DSB für Notare und Ärzte GmbH
Geschäftsführer Dr. Frank Tykwer
Cäcilienhöhe 173
45657 Recklinghausen

T: 0172/2852680
E: rechtsanwalt[@]dr-tykwer.de

Sitz der Gesellschaft: Recklinghausen
Handelsregister: AG Recklinghausen, HRB 8110.

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