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2. IBR-Streitgespräch: Tatsächlich erforderliche Kosten bei Nachtragsleistungen - Bestmöglicher Interessenausgleich oder an der Praxis vorbei gedacht?

01. February 2021

2. IBR-Streitgespräch zum Baurecht

Nach den zahlreichen positiven Rückmeldungen zum 1. IBR-Streitgespräch aus Mai des vergangenen Jahres zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Bauprojekte haben sich der Veranstalter und die Disputanten zu einer Neuauflage entschlossen. Am 22.03.2021 ab 11:00 Uhr treffen erneut die Rechtsanwälte Jarl-Hendrik Kues, LL.M., (Leinemann) und Prof. Dr. Heiko Fuchs (Kapellmann) mit baubetrieblichem Input von Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch unter neutraler Leitung von RiBGH a.D. Prof. Stefan Leupertz aufeinander, um die Auswirkungen des immer noch neuen Bauvertragsrechts und der aktuellen BGH-Rechtsprechung auf die Praxis von Nachtragsverhandlungen zu diskutieren. Die Teilnahme an der gut 2-stündigen Online-Veranstaltung ist kostenfrei.

Ziel des Seminars

Mit dem neuen Bauvertragsrecht wurden die „tatsächlich erforderlichen Kosten“ als Maßstab für die Anpassung der vereinbarten Vergütung im Fall von angeordneten Leistungsänderungen beim Bauvertrag in § 650c Abs. 1 BGB eingeführt. Obwohl die gesetzliche Regelung seit über drei Jahren gilt, hat sie ihren Weg in die Praxis der Nachtragsaufbereitung und -verhandlung noch nicht vollständig gefunden. Nach der Neuausrichtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Vergütungsanpassungsklauseln in § 2 VOB/B wird sich die Bauwirklichkeit aber nicht länger der neuen Ermittlungsmethode verschließen können. Dort, wo die Parteien auf der Grundlage tatsächlich erforderlicher Kosten bereits Nachträge verhandelt haben, zeigen sich viele Fragen im Detail, die baurechtlich und baubetrieblich noch nicht aufgearbeitet sind.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der IBR-Seminare:Link

Einen Kalendereintrag können Sie hier herunterladen und in Outlook speichern.

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Jennifer Wagener
Jennifer Wagener

Head of Marketing, Business Development & Communications

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