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Praxisinfo Immobilienrecht: BGH erteilt Schriftformheilungsklauseln deutliche Absage

21. November 2017

Ein aktuelles Urteil des BGH dürfte Unruhe in die Immobilienszene bringen: Danach schützen sogenannte Schriftformheilungsklauseln, ein in der Branche fest etabliertes Institut, nicht mehr vor einer auf einen Schriftformverstoß gestützten vorzeitigen Kündigung befristeter Mietverträge. Die Details hat unser Kompetenzteam Immobillienwirtschaftsrecht in einer kompakten Praxisinfo zusammengefasst.

Für Fragen zum Thema steht Ihnen Ihr Ansprechpartner bei Kapellmann jederzeit zur Verfügung. Gerne auch persönlich im Rahmen der am 30. November stattfindenden Immobilienkonferenz Ruhr - Regional, die wir als Aussteller unterstützen.

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Jennifer Wagener
Jennifer Wagener

Head of Marketing, Business Development & Communications

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