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Praxisinfo Arbeitsrecht: BVerfG kippt Drei-Jahres-Regel des BAG

14. June 2018

Eine sachgrundlos befristete Beschäftigung ist nur zulässig, wenn zuvor zwischen den Arbeitsvertragsparteien kein Arbeitsverhältnis bestanden hat (sog. „Anschlussverbot). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte 2011 entschieden (6. April 2011 – 7 AZR 716/09), dass eine neue sachgrundlose Befristung jedoch erlaubt sei, wenn das vorangegangene Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt. Diese Drei-Jahres-Regel gilt ab sofort nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 6. Juni 2018 (1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14; zur Pressemitteilung) entschieden, dass diese Rechtsprechung des BAG verfassungswidrig ist. Die Kenntnis dieser Entscheidung und ihrer sofortigen Auswirkungen auf die befristungsrechtliche Praxis ist für Arbeitgeber unerlässlich.

In unserer Praxisinfo Arbeitsrecht erläutern wir Ihnen die Entscheidung und ihre praktischen Auswirkungen.

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Jennifer Wagener
Jennifer Wagener

Head of Marketing, Business Development & Communications

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