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Referentenentwurf EEG 2021: Die Südquote für die Windenergie

10. September 2020

Anfang September wurde der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung des EEG („EEG 2021“) veröffentlicht. Der Entwurf sieht bei den Ausschreibungen für Windenergie erstmals ein Sonderkontingent für Anlagen in südlichen Bundesländern vor. Der Entwurf kommt damit einer Forderung nach, die schon seit Inkrafttreten des EEG 2017 von zahlreichen Landesregierungen und Branchenakteuren an den Bundesgesetzgeber herangetragen wurde. Zur Gewährleistung einer regionalen Verteilung von Windenergieanlagen sollen künftig zunächst 15 % der Ausschreibungsmengen an Gebote aus südlichen Landkreise vergeben werden. Bei einer Überzeichnung der Südquote werden Gebote, die keinen Zuschlag aus dem Südkontigent erhalten, beim verbleibenden bundesweiten Ausschreibungskontingent eingereiht. Ab dem Jahr 2024 soll die Südquote auf 20% steigen. Die in Anlage 5 des Entwurfs aufgelisteten südlichen Landkreise haben wir nachstehend gekennzeichnet:

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