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Bundesnetzagentur verlängert Umsetzungsfrist zur BNK

06. November 2020

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 05.11.2020 die Frist zur Ausstattung von Windenergieanlagen an Land mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen (BNK) bis zum 31.12.2022 verlängert. Für Windenergieanlagen auf See wurde die Frist bis zum 31.12.2023 verlängert.

Zum Hintergrund: Die BNetzA hatte die Frist zur Ausstattung von Windenergieanlagen mit einer BNK bereits einmal bis zum 30.06.2021 verlängert. Hintergrund der ersten Verlängerung war vor allem die verspätete Anpassung der luftfahrtrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung). Die Anpassung ist mittlerweile erfolgt, die neue AVV gilt seit dem 01.05.2020. Darin werden erstmals transponderbasierte BNK-Systeme zugelassen und eine Baumusterprüfung als Anerkennungsverfahren eingeführt. BNK-Systeme müssen danach einer Baumusterprüfung durch eine vom Bundesverkehrsministerium benannte Stelle unterzogen werden. Bis heute haben zwei Hersteller die Baumusterprüfung für ein transponderbasiertes BNK-System erfolgreich durchlaufen, vier weitere Systeme sind in der Prüfung.

Die BNetzA geht davon aus, dass nicht alle derzeit aktiven und voraussichtlich demnächst zugelassenen Hersteller von transponderbasierten BNK‑Systemen in der Lage sind, alle Neu- und Bestandsanlagen bis zum Ablauf des 30.06.2021 mit einem zugelassenen BNK-System auszustatten. Nach Erhebungen der BNetzA müssen gut 13.000 Bestands- und Neuanlagen ausgestattet werden. Berücksichtigt sind dabei ca. 1.400 bereits umgerüstete Anlagen sowie ein geschätzter Anteil an Anlagen, die aufgrund des Auslaufens der EEG-Vergütung demnächst außer Betrieb gehen.

Die Fristverlängerung ist auch vor dem Hintergrund erwarteter Projektzeiträume für die Umsetzung eines transponderbasierten BNK-Systems erforderlich. Bislang hat sich noch keine einheitliche Praxis im Hinblick auf die genehmigungsrechtlichen Anforderungen von BNK‑Systemen herausgebildet, was zu Unsicherheiten bei Behörden und Anlagenbetreibern führt. Ferner müssen die Anlagenhersteller die notwendigen Schnittstellen bereitstellen.

Bei Fragen zur Ausstattung Ihrer Windenergieanlagen mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung stehen Ihnen die Mitglieder des  Kompetenzteams Erneuerbare Energien gerne zur Verfügung.

 

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