Über Kapellmann
Profil
Historie
Wissenschaft
Internationalität
Auszeichnungen
Praxisgruppen
Bau- und Architektenrecht
Recht des Anlagenbaus
Immobilien-wirtschaftsrecht
Vergaberecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Kartellrecht und EU-Recht
IP, IT und Datenschutz
Arbeitsrecht
Öffentliches Recht
Wirtschaftsstrafrecht
Bank- und Finanzierungsrecht
Versicherungsrecht
Notariat
Kompetenzteams
Projektentwicklung
Projektmanagement
Unternehmens-transaktionen (M&A)
Compliance
Start-up and digital transformation
Alternative Streitbeilegung
Flughäfen
Infrastruktur
Erneuerbare Energien
Kraftwerksbau
Gesundheitssektor
Wohnungsbau
Handel und Logistik
Anwälte
Büros
Berlin
Brüssel
Düsseldorf
Frankfurt
Hamburg
Mönchengladbach
München
Karriere
Warum Kapellmann?
Menschen bei Kapellmann
Ihr Einstieg
Ihre Entwicklung
Unsere Anforderungen
Referendare
Praktikanten
Stellenangebote aktuell
Initiativbewerbungen
Veranstaltungen
Familienservice
Publikationen
Aktuelles
Nachrichten
Veranstaltungen
Medienkontakt
Online-Services
Vergabe-management
Infoportal neues-baurecht.de
Über Kapellmann
Profil
Historie
Wissenschaft
Internationalität
Auszeichnungen
Praxisgruppen
Bau- und Architektenrecht
Recht des Anlagenbaus
Immobilien-wirtschaftsrecht
Vergaberecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Kartellrecht und EU-Recht
IP, IT und Datenschutz
Arbeitsrecht
Öffentliches Recht
Wirtschaftsstrafrecht
Bank- und Finanzierungsrecht
Versicherungsrecht
Notariat
Kompetenzteams
Projektentwicklung
Projektmanagement
Unternehmens-transaktionen (M&A)
Compliance
Start-up and digital transformation
Alternative Streitbeilegung
Flughäfen
Infrastruktur
Erneuerbare Energien
Kraftwerksbau
Gesundheitssektor
Wohnungsbau
Handel und Logistik
Anwälte
Büros
Berlin
Brüssel
Düsseldorf
Frankfurt
Hamburg
Mönchengladbach
München
Karriere
Warum Kapellmann?
Menschen bei Kapellmann
Ihr Einstieg
Ihre Entwicklung
Unsere Anforderungen
Referendare
Praktikanten
Stellenangebote aktuell
Initiativbewerbungen
Veranstaltungen
Familienservice
Publikationen
Aktuelles
Nachrichten
Veranstaltungen
Medienkontakt
Online-Services
Vergabe-management
Infoportal neues-baurecht.de
Bitte wählen Sie den Anfangsbuchstaben des Nachnamens eines Anwalts:
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Alternativ können Sie ein Tätigkeitsgebiet wählen:
Name
Publikationen von Prof. Dr. Markus Planker
Bücher und Buchbeiträge
VOB Teile A und B - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen mit Vergabeverordnung (VgV)
Redevelopment von Bestandsimmobilien
Weitere Publikationen
  • Aufsätze 
    • Planker, Zeit- und Kostenfolgen des verzögerten Zuschlags bei öffentlicher Auftragsvergabe, in: Der Eisenbahn-Ingenieur 3/2003

    • Planker, Erfolgshaftung des Auftragnehmers und Ansprüche auf zusätzliche Vergütung bei Vereinbarung einer bestimmten Ausführungsart, in: Der Eisenbahn-Ingenieur 1/2000

    • Planker, Bestimmung und Bedeutung der Bindefrist von Bauverträgen, in: Der Eisenbahn-Ingenieur 3/99

    • Planker, Das Vereinsverbot in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, NVwZ 1998, 113 ff.

    • Planker, Das Vereinsverbot – einsatzbereites Instrument gegen verfassungsfeindliche Glaubensgemeinschaften?, DöV 1997, 101 ff.

    • Planker/Nolte, Vereinigungsfreiheit und Vereinsbetätigung, JURA 1993, 635 ff.

  • Festschriften 
    • Planker, Der Ausschluss von § 642 BGB durch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers im VOB/B-Vertrag, in: Baurecht und Architektenrecht, Festschrift für Burkhard Messerschmidt, Hrsg. von Kapellmann/Jansen/Merkens/Thierau, C.H. Beck 2018, 241 ff.

  • Sonstige 
    • Planker, Das Vereinsverbot nach Art. 9 Abs. 2 GG/§§ 3 ff. VereinsG – Eine systematische Darstellung von Tatbestand und Rechtsfolge – Diss. Bonn 1996

© Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
DruckenSchriftgrößeAAA
DownloadsImpressumDatenschutzEnglish

Wir verwenden Cookies, um unsere Online-Angebote optimal darstellen zu können und um zu analysieren, wie unsere Website genutzt wird. Nähere Informationen finden Sie unter „Cookie-Einstellungen ändern“. Durch die Nutzung dieser Website geben Sie uns Ihre Zustimmung, Cookies zu verwenden.

AnnehmenCookie-Einstellungen ändern