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Preisrechtliches Interregnum dauert fort - BGH verweist Mindest- und Höchstsätze der HOAI zurück an EuGH

14. Mai 2020

Am 04.07.2019 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) das verbindliche Preisrecht der Architekten und Ingenieure in einem gegen Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren (C-377/17) für europarechtswidrig erklärt. Der EuGH sah in der Beibehaltung des Preisrechts einen Verstoß gegen die sog. Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG). In der Folge wurde unter den deutschen Oberlandesgerichten intensiv diskutiert, ob die nationalen Gerichte nach dem EuGH-Urteil den verbindlichen Mindestsatz selbst unangewendet lassen oder die Reaktion des deutschen Gesetz- und Verordnungsgebers abwarten müssen.

Der BGH sollte nunmehr in einem vom OLG Hamm entschiedenen Fall in der Revisionsinstanz für Klarheit sorgen. Allerdings kam es nicht zu dem von der Praxis erhofften eindeutigen Urteil. Denn der BGH hat am 14.05.2020 (VII ZR 174/19) den Ball zurück nach Luxemburg gespielt und ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet. Sein Verfahren ist damit ausgesetzt. Dem EuGH wurden drei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

  • Ist die Dienstleistungsrichtlinie in einem Rechtsstreit zwischen Privaten unmittelbar anwendbar, in dem die Geltung des verbindlichen Preisrahmens gem. § 7 HOAI im Streit steht?
  • Falls nein, verstößt dieser Preisrahmen gegen die in Art. 49 AEUV kodifizierte Niederlassungsfreiheit?
  • Falls ja, folgt dadurch auch für eine unter privaten Inländern geführte Aufstockungsklage zur Unanwendbarkeit des § 7 HOAI?

Für die Praxis bedeutet das, dass weiterhin Unklarheit über die Geltung des Mindest- und Höchstsatzes besteht. Zu welcher Auffassung der BGH tendiert und was die jüngsten Entwicklungen für laufende Gerichtsverfahren und die Vertragsabwicklung bedeuten, erläutert Kapellmann-Anwalt Prof. Dr. Heiko Fuchs, der das Verfahren in Karlsruhe live mitverfolgt hat, in einem Gastbeitrag bei Legal Tribune Online (LTO).

Unsere Praxisgruppe Bau- und Architektenrecht wird Sie weiter auf dem Laufenden halten. Bereits am 19.05. veranstalten wir ein kostenloses Webinar zum Thema. Details und ein Anmeldeformular finden Sie hier.

 

Bildquelle: Bundesgerichtshof / Fotograf Joe Miletzki

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Jennifer Wagener
Jennifer Wagener

Leitung Marketing, Business Development & Kommunikation

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