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Neufassung der DIN 276 "Kosten im Bauwesen" veröffentlicht!

30. November 2018

Die DIN 276 gilt für die Kostenplanung im Bauwesen, insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauwerken, Freianlagen und Verkehrsanlagen sowie die damit zusammenhängenden projektbezogenen Kosten. Nach § 4 Abs. 1 HOAI kann sie auch Grundlage der Ermittlung der anrechenbaren Kosten für die Ermittlung der Mindest- und Höchstsätze sein, soweit sie allgemein anerkannte Regel der Technik ist. Dies wurde für die bisherige Fassung 12/2008 allgemein angenommen.

Die wesentlichen Neuerungen der DIN 276:2018-12 sind:

  • Zusammenführung der bisherigen Teile 1 (Hochbau) und 4 (Ingenieurbau)
  • Integration der DIN 277
  • Präzisierung der Anforderungen an die Kostenplanung
  • Einführung einer Kostenermittlung "Kostenvoranschlag" (LPh 6)
  • Überarbeitung der Kostengliederung (Kostengruppen), insbesondere auch Einführung einer KG 800 "Finanzierung"

Ob die neue DIN 276:2018-12 bereits jetzt als Grundlage der Ermittlung der anrechenbaren Kosten nach § 4 Abs. 1 S. 2 HOAI herangezogen werden kann, ist fraglich, da eine neugefasste Norm kaum "allgemein anerkannte Regel der Technik" sein kann. In neu abzuschließenden Architekten- oder Ingenieurverträgen sollte aber klargestellt werden, nach welcher Fassung die Kostenplanung zu erfolgen hat. Auch bei laufenden Verträgen ist eine nachträgliche klarstellende Vereinbarung hierzu sinnvoll.

Bei Rückfragen steht Ihnen unsere Praxisgruppe Bau- und Architektenrecht gerne zur Verfügung.

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Ansprechpartnerin für Medienanfragen

Jennifer Wagener
Jennifer Wagener

Leitung Marketing, Business Development & Kommunikation

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