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HOAI: Schlussanträge des Generalanwalts im EU-Vertragsverletzungsverfahren verschoben

25. Januar 2019

Nach Mitteilung der Bundesarchitektenkammer wurden in dem HOAI-Vertragsverletzungsverfahren C-377/17 der Europäischen Kommission gegen Deutschland die Schlussanträge des Generalanwalts auf den 28.02.2019 verschoben.

Der Generalanwalt hatte bei der mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof am 07. November 2018 die Schlussanträge für den 30.01.2019 angekündigt. Die Kapellmann-Anwälte Prof. Dr. Heiko Fuchs (Mönchengladbach) und Prof. Dr. Robin van der Hout (Brüssel) waren damals in Luxemburg vor Ort. Ihren Bericht können Sie hier nachlesen.

Mit einer Entscheidung des EuGH wird nun frühestens im zweiten Quartal 2019 gerechnet.

Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

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Ansprechpartnerin für Medienanfragen

Jennifer Wagener
Jennifer Wagener

Leitung Marketing, Business Development & Kommunikation

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