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Generalanwalt beim EuGH: HOAI verstößt gegen EU-Recht!

28. Februar 2019

Am 28.02.2019 wurden die Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in dem vor dem EuGH geführten Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland (C-377/17) veröffentlicht. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), deren verbindlicher Preisrahmen nach Auffassung der Kommission gegen die Dienstleistungsrichtlinie verstoße, da so der freie Marktzutritt von Planern aus dem EU-Ausland behindert würde. Der Generalanwalt hat sich dieser Argumentation angeschlossen. Üblicherweise folgt der EuGH diesen Anträgen in seinem Urteil, das für das zweite oder dritte Quartal 2019 erwartet wird.

Bis zu einem Tätigwerden des Gesetzgebers ändert sich für bestehende Verträge, die für die Festlegung der vom Planer zu erbringenden Leistungen und des dafür zu zahlenden Honorars auf die HOAI verweisen, nichts. Lediglich in laufenden Mindestsatzklageverfahren könnten sich die nationalen Gerichte veranlasst sehen, selbst die mögliche Unwirksamkeit der HOAI zu prüfen. Näheres erläutert der Kapellmann-Anwalt Prof. Dr. Heiko Fuchs in seinem Beitrag für die Legal Tribune Online, der in Kürze hier abrufbar sein wird.

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Jennifer Wagener
Jennifer Wagener

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