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Wirtschaftsstrafrecht

Unser Team im Wirtschaftsstrafrecht verteidigt und berät bundesweit Unternehmen und Einzelpersonen gegenüber Staatsanwaltschaften, Gerichten und Behörden – und zwar in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie des Ordnungswidrigkeitenrechts. Unser zweiter Schwerpunkt liegt in der präventiven Beratung (Compliance).

Top-Kanzlei für Compliance und Wirtschaftsstrafrecht 2019
WirtschaftsWoche Top-Kanzleien 2019

Top-Kanzlei für Compliance und Managerhaftung
WirtschaftsWoche "Top Kanzleien" vom 12.05.2017

Führende Kanzlei für Compliance-Beratung; Die Gruppe hat gutes Verständnis für Mandantenbedürfnisse und überzeugt mit Flexibilität und Schnelligkeit, guter Kommunikation und  gutem Preis-Leistungs-Verhältnis
Legal 500 Deutschland 2021

Empfohlene Kanzlei für den Bereich Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht
Handelsblatt/Best Lawyers® 'Deutschlands Beste Anwälte 2023'
 

Notruf

Kapellmann Notruf bei Durchsuchungen von Kartell- und Strafbehörden

0800 - 272 6273

Beratung von Unternehmen

Strafrechtliche Krisensituationen sind für Unternehmen in der Regel Ausnahmeszenarien. Das bedeutet: Sie haben keine oder wenig Erfahrung darin, einer solchen Situation zu begegnen. Angesichts der möglichen, weitreichenden Folgen ist eine erfahrene und vorausschauende juristische Beratung daher essenziell.

Unser Team begleitet Unternehmen mit der nötigen Expertise durch die Krise. Wird gegen ein Unternehmen ermittelt, weil sich Mitarbeiter strafrechtlich relevant verhalten haben sollen, koordinieren wir – soweit sinnvoll – die Verteidigung der Mitarbeiter im Sinne einer Sockelverteidigung, die die gemeinsamen Interessen wahrt.

Das Unternehmen selbst verteidigen wir gegen Sanktionen wie Geldbußen und Einziehung. Dabei sorgen wir für eine enge Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, beispielsweise um öffentlichkeitswirksame Ermittlungen zu verhindern.

Ausgewählte Referenzen

  • Verteidigung mehrerer internationaler Konzernunternehmen gegen Unternehmensgeldbußen und Verfall
  • Beratung eines Telekommunikationskonzerns in Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter wegen Untreue und Steuerhinterziehung
  • Beratung mehrerer Unternehmen (u. a. aus dem Bereich Anlagenbau) gegen Vorwürfe der fahrlässigen Tötung nach Arbeits- oder Betriebsunfällen
  • Verteidigung eines deutschen Verkehrsflughafens gegen Vorwürfe im Bereich des Umweltstrafrechts
  • Verteidigung eines Bauunternehmens gegen Korruptions- und Kartellvorwürfe
Individualverteidigung

Einzelpersonen verteidigen wir in Ermittlungsverfahren sowie in allen strafgerichtlichen Instanzen. Bei Zwangsmaßnahmen, wie z. B. Durchsuchungen, leisten wir vor Ort „Erste Hilfe“ und stellen die Weichen für das weitere Vorgehen. Geschwindigkeit ist hier in besonderem Maß gefragt. Von unseren sechs deutschen Standorten aus können wir bundesweit sehr schnell persönlich für unsere Mandanten da sein.

Ziel unserer erfahrenen Strafverteidiger ist es, so früh wie möglich auf ein Ermittlungsverfahren strategisch einzuwirken, um eine Anklage und damit eine Hauptverhandlung zu vermeiden.

Ausgewählte Referenzen

  • Verteidigung von Vorstandsmitgliedern mehrerer Banken und Sparkassen sowie politischer Amtsträger, u. a. gegen den Vorwurf der Untreue
  • Verteidigung eines international tätigen Hotelinvestors gegen den Vorwurf des Subventionsbetruges
  • Mandatierungen in zahlreichen Korruptionsverfahren, u.a. auch Auslandskorruption
  • Verteidigung eines Geschäftsführers in einem komplexen steuerstrafrechtlichen Verfahren
  • Verteidigung eines Bauunternehmens gegen Korruptions- und Kartellvorwürfe
  • Verteidigung eines Aufsichtsratsmitglieds gegen Vorwürfe im Bereich Arbeitsstrafrecht
Strafrechtliche Compliance

In den letzten Jahren sind die Zahl der von Unternehmen in ihrer täglichen Arbeit zu beachtenden Regeln und die Höhe der Sanktionen bei Verstößen stetig gestiegen. Unternehmen, Führungskräfte und Mitarbeiter haben daher ein großes Interesse daran, schwere Rechtsverstöße zu vermeiden. Die präventive strafrechtliche Beratung und der Bereich Criminal Compliance bilden einen weiteren Schwerpunkt unserer Praxis.

Unser Team unterstützt Unternehmen dabei, strafrechtliche Risiken bereits im Vorfeld zu identifizieren und zu minimieren. Wir helfen beim Aufbau von Compliance-Systemen, erstellen individuell zugeschnittene Leitfäden und schulen die Mitarbeiter. Dabei kooperieren wir eng mit unserem multidisziplinär aufgestellten Kompetenzteam Compliance, beispielsweise wenn es um Fragen des Kartell-, des Arbeits- oder des Datenschutzrechts geht.

Regelmäßig führen wir zudem Audits durch, und zwar sowohl zur internen Aufklärung möglicher Verstöße als auch verdachtsunabhängig. Bei konkreten Verdachtsmomenten übernehmen wir – in enger Abstimmung mit dem Unternehmen – die internen Ermittlungen. Im Mittelpunkt steht dabei, Beweismaterial zu finden und auszuwerten sowie die Mitarbeiter zu befragen. Sofern erforderlich, nehmen wir auch Kontakt zu Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden auf.

Im Bereich IT-Forensik arbeiten wir mit dort führenden Dienstleistern zusammen, ebenso mit Vernehmungspsychologen und anderen Experten, wo dies nötig ist.

Ausgewählte Referenzen

  • Entwicklung und Implementierung von Compliance-Programmen und Schulungsveranstaltungen in zahlreichen Groß- und Mittelstandsunternehmen sowie für Unternehmen der öffentlichen Hand
  • Audits für mehrere weltweit tätige Industrieunternehmen (darunter mehrere DAX-Unternehmen), teilweise mit umfangreichen internen Ermittlungen

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Factsheet Wirtschaftsstrafrecht

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Publikationen

Aufsätze

Schumann, Kay H. und Corsten, Johannes: Unterscheidung zwischen Tatertrag und Tatobjekt, Urteilsanmerkung zu BGH, Urt. v. 8.3.2023 – 1 StR 281/22 in wistra 2023, S. 335.

Prechtl, Entscheidungsanmerkung zu BGH, Beschl. vom 8.5.2019 - 5 StR 146/19 in: ZJS 6 (2019), 522

Schumann, Die Imperativentheorie John Austins im Schatten der Lehre Jeremy Benthams, RphZ 2018, 97 ff.

Schumann, Die besondere Handlungsqualität des „Schwörens“: Zur eigenständigen strafrechtlichen Erfassung des Meineides, Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft (ZStW) 2014, 615 ff.

Kraft/Lange, Gastbeitrag zur Verabschiedung des Gesetzes gegen Korruption im Gesundheitswesen, Legal Tribune Online, 09.05.2016       (zum Beitrag)

Kraft/Lange, Gastbeitrag zu Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, Legal Tribune Online, 06.02.2015 (zum Beitrag)

Schumann/Mayer/Lux, Zur Betrugsrelevanz eines abgebrochenen Telefonanrufs (sog. Ping-Anrufe), Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (NZWiSt) 2013, 10 ff.

Schumann, Telefonische Sterbehilfe? – Zu der Beteiligungsfrage im „Sterbehilfe-Urteil“ des BGH, Juristische Rundschau (JR) 2011, 142 ff.

Schumann, Der neue Straftatbestand der Zwangsheirat (§ 237 StGB), Juristische Schulung (JuS) 2011, 789 ff.

Schumann, Von der sog. “objektiven Zurechnung” im Strafrecht, Juristische Ausbildung (JA) 2008, 408 ff. 
2012 übersetzt ins Chinesische von Dr. Guisheng Cai, erschienen in Tsinghua Law Review 2013, 213 ff.

Schumann, Das 41. Strafrechtsänderungsgesetz, Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 2007, 675 ff.

Schumann, Protokollberichtigung, freie Beweiswürdigung und formelle Wahrheit im Strafverfahren, Juristenzeitung (JZ) 2007, 927 ff.

Schumann, "Brechmitteleinsatz ist Folter"?, Strafverteidiger (StV) 2006, 661 ff.

Schumann/Dornseif, Probleme des Datenbegriffs am Beispiel des § 269 StGB, Juristische Rundschau (JR) 2002, 52 ff.

Schumann/Dornseif/Klein, Tatsächliche und rechtliche Risiken drahtloser Computernetzwerke, Datenschutz und Datensicherheit (DuD) 2002, 226 ff.

Festschriften

Schumann, "Überlegungen zum Anwendungsbereich des §184i StGB", Liber amicorum - Festgabe für José de Faria Costa zum 70. Geburtstag | Liber amicorum - Estudos Comemorativos para José de Faria Costa pelo 70.º Aniversário 2020, hrsg. von Prof. Dr. Ines Fernandes Godinho, Prof. Dr. Dr h.c. mult. Urs Kindhäuser, Prof. Dr. Torsten Verrel, Nomos Verlag, 2020

 

Sonstige

Schumann, A reflexão Binding/Hoche. Simultaneamente uma reflexão sobre a protecção da vida em direito penal (übers. v. Gondiho),
n: O Sentido e o Conteúdo do Bem Jurídico Vida Humana, Coimbra: Coimbra Editora, 2013, S. 37 ff
Mit einem Beitrag von: Prof. Dr. Kay H. Schumann

Giesen, Die Tatmittel in der Diebstahls- und Raubqualifikation gemäß §§ 244, 250 StGB

Langen, J., Historische Entwicklung und aktuelle Rechtslage des Betrugstatbestandes, 2003, GRIN Verlag München

Beiträge zum Thema Wirtschaftsstrafrecht

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