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Klimaneutralität bis 2045 - aber wie? Der „Klimapakt Deutschland“

02. Juni 2021

Plötzlich geht alles schnell: Das Bundesverfassungsgericht erklärt Teile des Bundes-Klimaschutzgesetzes für verfassungswidrig und die Bundesregierung bringt daraufhin prompt eine Gesetzesänderung auf den Weg. Die neuen und hoch gesteckten Ziele lauten vor allem Klimaneutralität bis 2045 (statt bisher 2050) und Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 in Höhe von mindestens 65 Prozent (statt bisher mindestens 55 Prozent). Dem Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur soll entgegengewirkt werden – der Preis ist heiß. Neben der Verschärfung des Bundes-Klimaschutzgesetzes hat die Große Koalition am 12.05.2021 auch einen begleitenden Beschluss zu einem „Klimapakt Deutschland“ gefasst, der zur Erreichung der neuen Klimaziele mit „ausgewählten, wichtigen Maßnahmen rasch eine Brücke baut in die nächste Legislaturperiode“ (Svenja Schulze, Bundesumweltministerin).

Große Bedeutung soll danach die zum Jahresanfang begonnene CO2-Bepreisung für alle in den Verkehr gebrachten fossilen Brennstoffe haben, als dass diese Anreize zu Investitionen in klimafreundliche Technologien schaffe. Derzeit liegt der Preis noch bei 25 Euro pro Tonne CO2, bis 2025 soll er schrittweise auf 55 Euro steigen. Die dadurch generierten Einnahmen sollen für den Ausbau der Elektrifizierung genutzt werden, indem durch die Absenkung der EEG-Umlage die Stromkosten gesenkt werden. Eine weitere Stellschraube stelle der Ausbau erneuerbaren Energien dar. Hierzu soll insbesondere die Planung, die Genehmigung und die Umsetzungsverfahren für die Schaffung einer klimafreundlichen Infrastruktur ermöglicht werden. Auch eigene Energieinfrastruktursenate beim Bundesverwaltungsgericht seien denkbar, heißt es.

Für die Sektoren Energie, Verkehr, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft wird die Bundesregierung in ihrem Eckpunktepapier dann auch etwas konkreter und zählt einige Schwerpunkte auf:

Zuvorderst genannt wird ein Investitionspakt mit der Industrie für eine „klimafreundliche Produktion in Deutschland“. Dieser soll zu einer „Transformation klassischer Industrien mit hohen Prozessemissionen“ führen. Die Bundesregierung plant hierfür ein Konzept zu schaffen, welches die Möglichkeiten für schrittweise ansteigende Quoten für klimafreundliche Produkte und konkrete Vorschläge zur Umsetzung aufzeigen soll. Ein weiterer Fokus soll auf den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zur umwelt- und klimagerechten Energiegewinnung gelegt werden, insbesondere soll dabei die Offshore-Wasserstofferzeugung ins Zielvisier genommen werden. Zugunsten einer klimafreundlichen Mobilität sollen u.a. die CO2-Flottengrenzwerte fortgeschrieben- und der Ausbau der Schieneninfrastruktur vorangetrieben werden. Für den Sektor Landwirtschaft werden Maßnahmen wie Humusaufbau entsprechend genutzter Böden, eine Honorierung von Ökosystemleistungen der Wälder sowie die Erhaltung und Wiedervernässung von Mooren angesprochen.

Die „fundierte To-do-Liste für die Bundesregierung“ (Svenja Schulze, Bundesumweltministerin) sieht im Gebäudesektor eine stärkere Einbindung von erneuerbaren Energien vor. Zudem ist eine Sanierungsoffensive geplant, die attraktive Fördermaßnahmen und Anreize enthalten soll, vor allem für den sozialen Wohnungsbau. Auch sollen Neubaustandards angehoben werden – das dürfte wohl eine Verschärfung des Ende letzten Jahres in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Folge haben, welches u.a. auf die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie (2010/31/EU) zurückgeht. § 10 GEG sieht vor, dass neu errichtete Gebäude grundsätzlich als Niedrigstenenergiegebäude zu errichten sind. Darunter versteht das GEG Gebäude, die eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz aufweisen und deren Energiebedarf sehr gering ist und der nach Möglichkeit zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 25 GEG). In den §§ 11 ff. GEG finden sich dann einzelne Bestimmungen zu den Neubauten, etwa zum Mindestwärmeschutz oder zur Dichtheit. Die Bundesregierung spricht sich im Klimapakt zudem dafür aus, dass künftig Heizungen, die lediglich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, nicht mehr gefördert werden sollen. Schließlich wird die CO2-Bepreisung auch explizit nochmals im Maßnahmenkatalog für den Gebäudesektor angesprochen: So sollen Vermieter künftig die hälftigen Kosten des nationalen CO2-Preises übernehmen.

Als letzten Schwerpunkt nennt der Begleitbeschluss die Prüfung des Abbaus klimaschädlicher Subventionen.

Derzeit wurden mit Klimaschutzprogramm und Konjunkturprogramm bereits 80 Milliarden Euro für Klimaschutzmaßnahmen bereitgestellt. Die Bundesregierung gedenkt in den kommenden zwei Jahren bis zu acht Milliarden Euro zusätzlich bereitzustellen. In den nächsten Wochen soll ein Sofortprogramm 2022 vorgelegt werden, welches „jenseits weitergehender struktureller Instrumente schnell wirksame und hoch effiziente Maßnahmen in den Fokus nimmt“. Unser Kompetenzteam Green Contracts wird hierüber berichten.

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