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Klima-Prozess in Den Haag – der nächste Paukenschlag in puncto Klimaschutz?

17. Juni 2021

Erst kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht Teile des Bundes-Klimaschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt und den deutschen Gesetzgeber zur Nachbesserung aufgefordert. Nun war es Ende Mai ein Bezirksgericht in Den Haag (Niederlande), das ebenso für großes internationales Aufsehen sorgte.

Die Royal Dutch Shell (RDS), auch einfach nur Shell genannt, ist eines der weltweit größten Mineralöl- und Erdgas-Unternehmen mit Hauptsitz in Den Haag. Einige Umweltorganisationen sowie mehr als 17.000 Bürger:innen hatten den Konzern verklagt - nach deren Ansicht verstoße Shell gegen globale Klimaziele und investiere fortlaufend in die Förderung von Öl und Erdgas. Dem schloss sich das Bezirksgericht in Den Haag an: Es verpflichtete den britisch-niederländischen Konzern dazu, nicht nur seinen nationalen, sondern seinen globalen Ausstoß von CO2 bis 2030 um netto 45 Prozent im Vergleich zu 2019 zu senken, wobei dies sowohl für die eigenen Unternehmen als auch für Zulieferer und Endabnehmer gilt. Umfasst sind dabei folglich auch Emissionen, die beim Verbrauch aller Öl- und Gasprodukte entstehen, die der Konzern vertreibt.

Die von Shell zur Verteidigung angeführten Maßnahmen, wonach man sich zum Klimaschutz verpflichtet habe, hielt das Gericht für „wenig konkret und voller Vorbehalte“. Das Gericht erklärte auch, der Konzern sei für mehr CO2-Emissionen verantwortlich als die Niederlande. Man kann also durchaus sagen, dass es sich bei der Entscheidung, Shell solle seinen Klima-Fußabdruck bis 2030 fast halbieren, um einen Paukenschlag im globalen Klimaschutz handelt. Dass der Aktienkurs allerdings kaum reagierte, liegt vermutlich daran, dass es sich um ein Bezirksgericht handelte, das die scharfen Worte aussprach. Shell hatte bereits die Einlegung der Berufung angekündigt; es ist also offen, ob die Entscheidung in nächster Instanz Bestand haben wird.

Doch die judikativen Einwirkungen auf den Klimaschutz nehmen allgemein zu.

So konnte beispielsweise ebenfalls Ende Mai eine Gruppe von Umweltschützer:innen einen (Teil-)Erfolg gegen den australischen Kohleproduzenten Whitehaven Coal für sich verbuchen. Mit ihrem gerichtlichen Vorgehen wollten sie den Ausbau einer Kohlemine in dem australischen Bundesstaat New South Wales stoppen. Das Gericht in Melbourne lehnte die angestrebte einstweilige Verfügung zwar ab, betonte allerdings, dass der australischen Umweltministerin Sussan Ley eine Sorgfaltspflicht zukomme und sie bei der Entscheidung über den Ausbau der Kohlemine die Gefahren und Schäden für die jüngere Generation durch den Klimawandel zu bedenken habe.

Derzeit verklagen auch sechs junge Menschen aus Portugal 33 europäische Staaten, darunter Deutschland, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auf größeren Klimaschutz. Sie machen geltend, dass die verheerenden Brände in Portugal 2017 auf die globale Erderwärmung zurückzuführen seien. Sie werden von dem Global Legal Action Network (GLAN), einer Nichtregierungsorganisation, unterstützt. Der EGMR in Straßburg teilte mit, man werde der Beschwerde angesichts der Wichtigkeit und Dringlichkeit der aufgeworfenen Fragen Priorität einräumen. Die Klage ist besonders, weil der EGMR auf den grundsätzlich vorgesehenen nationalen Instanzenweg verzichtet.

In Erinnerung bleibt natürlich auch der Sieg der Umweltschutzorganisation Urgenda vor dem Hohen Rat der Niederlande, wonach die Niederlande zu einer stärkeren CO2-Emissionsreduzierung bis Ende 2020 verpflichtet wurde und infolgedessen beispielsweise seit dem 16.03.2020 auf niederländischen Autobahnen ein grundsätzliches Tempolimit von 100 km/h gilt. Auch das Bundesverfassungsgericht nahm im Beschluss zum Bundes-Klimaschutzgesetz auf das sog. Urgenda-Urteil Bezug.

Sicherlich wird das Urteil aus Den Haag zu Shell also nicht der letzte Richterspruch gewesen sein, der den Klimaschutz und die –politik nachhaltig prägen wird.

Bei Fragen zum Thema stehen Ihnen unsere Ansprechpartner des Kompetenzteams Green Contracts gerne zur Verfügung.

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