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Beratungsschwerpunkte

Prof. Dr. Kapellmann ist heute als Schiedsrichter oder Gutachter in bedeutenden Streitfällen tätig.

Was andere sagen

Klaus Kapellmann is 'one of the best around', according to commentators. He has a wealth of experience on construction, architectural and power plant cases.
Who's Who Legal Germany 2020

Einer der meist empfohlenen Anwälte für Baurecht und Immobilienwirtschaftsrecht
Handelsblatt/Best Lawyers® 'Deutschlands Beste Anwälte 2023'

one of the forefathers of German construction law
Who's Who Legal Germany 2015

Distinguished construction lawyer Klaus Kapellmann is universally respected for his long-standing experience in the sector. Peers say: 'He has really earned his senior statesman title'.
Chambers Europe 2014

Ausgewählte Referenzen 

  • Vertretung von Anlagenbauern gegenüber Energieversorgungsunternehmen im Kraftwerksbau
  • Urheberrechtsproblematik beim Neubau der Europäischen Zentralbank

Vita  

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Köln und der Universität Heidelberg, 1961 bis 1965
  • Assistent am Lehrstuhl für Ausländisches und Internationales Strafrecht an der Universität zu Köln
  • Promotion mit einem Thema zur Strafrechtsdogmatik, 1968
  • Rechtsanwalt seit 1969
  • Gründung von Kapellmann, 1974

Weitere Qualifikationen und Mitgliedschaften 

  • Honorarprofessor an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen
  • Geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift NZBau von 1990 bis 2019
  • Verfasser von Standardwerken zum Privaten Baurecht, zahlreiche Vorträge und Beiträge zum Bauvertragsrecht 

Publikationen

Aufsätze

Kapellmann, Die BGH-Entscheidung zu § 642 BGB, Konsequenzen für § 6 Abs. 6 VOB/B, NZBau 2018, 338

Kapellmann, Die AGB-Festigkeit § 1 Abs. 3, 4 und § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B angesichts des Neuen Bauvertragsrechts, NZBau 2017, 635

Kapellmann, Bauprozesse als unabänderliches Ärgernis, NZBau 2016, 67

Kapellmann, Die Änderungsvorschläge zum BGB und zur VOB/B, NZBau 2013, 537

Kapellmann, Vertragsinhalt oder Geschäftsgrundlage?, NZBau 2012, 275

Kapellmann, Die erforderliche Mitwirkung nach S 642 BGB, S6 VI VOB/B — Vertragspflichten und keine Obliegenheiten, NZBau 2011, 193 ff.

Kapellmann, Die Notwendigkeit einer prognostizierbaren Auslegung der VOB/B, NJW 2009, 257

Kapellmann, Sittenwidrige Höhe einer einzelnen Nachtragsposition, NJW 2009, 1380

Kapellmann, Ersatz der eigenen Kosten der Nachtragsbearbeitung, Jahrbuch BauR 2008, Seite 137

Kapellmann, Der Anspruch auf Bauzeitverlängerung und auf Mehrvergütung bei verschobenem Zuschlag - und, was "recht und billig" ist, in: NZBau 2007, S. 401

Kapellmann, Der BGH und die "Konsoltraggerüste" - Bausollbestimmung durch die VOB/C oder die "konkreten Verhältnisse"?, in: NJW 2005, S. 182

Kapellmann, in Festgabe Kraus 2003, Die vergaberechtliche Bedeutung von § 5 VOB/A

Kapellmann, Zeitliche und geldliche Folgen eines nach Verlängerung der Bindefrist erteilten Zuschlags, NZBau 2003, S. 1

Kapellmann, Ein Construction Management Vertragsmodell – Probleme, Lösungen – NZBau 2001, Heft 11

Kapellmann, Die Geltung von Nachlässen auf die Vertragssumme für die Vergütung von Nachträgen, NZBau 2000, 57

Kapellmann, in: Jahrbuch Baurecht 1999, 1, "Baugrundrisiko" und "Systemrisiko"–Baugrundproblematik, Bausoll, Beschaffenheitssoll, Bauverfahrenssoll

Kapellmann, Jahrbuch Baurecht 1998, 35, Die Berechnung der Vergütung nach Kündigung des Bau- oder Architektenvertrages durch den Auftragnehmer

Kapellmann, § 675 BGB und Behinderungshaftung für Vorunternehmer, BauR 1992, 433

Kapellmann (mit Langen und Schiffers), Bemessung von Vertragsstrafen für verzögerte Baufertigstellung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, BB 1987, 560

Kapellmann (mit Schiffers), Die Ermittlung der Ersatzansprüche des Auftragnehmers aus vom Bauherrn zu vertretender Behinderung (§ 6 Nr. 6 VOB/B) (mit Schiffers), BauR 1986, 615 ff.

Kapellmann, Der Verjährungsbeginn beim (vergütungsgleichen) Ersatzanspruch des Auftragnehmers aus § 6 Nr. 6 VOB/B und aus § 642 BGB, BauR 1985, 123

Kapellmann, Einzelprobleme der Handwerkersicherungshypothek, BauR 1976, 323

Kapellmann, Die Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche nach dem Erwerb von Wohnungseigentum, MDR 1973, 1

Kapellmann, Rechtswegprobleme vor endgültiger Begründung des Wohnungseigentums (§ 43 WEG), MDR 1969, 620

Festschriften

Kapellmann, Der funktionale Mängelbegriff als Konstruktion contra legem – kein Legitimierung durch das neue Bauvertragsrecht, in: Baurecht und Architektenrecht, Festschrift für Burkhard Messerschmidt, Hrsg. von Kapellmann/Jansen/Merkens/Thierau, C.H. Beck 2018, 103 ff.

Kapellmann, Das zum Vertragsinhalt erhobene geotechnische Gutachten, Festschrift für Klaus Englert 2014

Kapellmann, in Festschrift Thode 2005, In sich abgeschlossene Teile der Leistung gemäß VOB/B

Kapellmann, in Festschrift für Karl-Heinz Schiffers, 2001 Bauvertragsrecht als Lehrstoff der Fakultäten für Bauingenieurwesen, 119

Kapellmann. in Festschrift für Vygen, 1999, Ansprüche des Auftraggebers auf Verzugsschadensersatz, Vertragsstrafe oder Kündigung aus wichtigem Grund bei Verletzung der eigenen Mitwirkungspflicht, aber unterlassener Behinderungsanzeige seitens des Auftragnehmers

Kapellmann, in Festschrift für Götz von Craushaar, 1997, Schriftformklauseln für Anordnungen des Auftraggebers zu geänderten oder zu zusätzlichen Leistungen beim VOB/B-Vertrag, 227

Kapellmann, in Festschrift für Carl Soergel, 1993, Zur Struktur des Pauschalvertrages, 99

Kapellmann, in Festschrift für Karlheinz Bauer, 1993 Bausoll, Erschwernisse und Vergütungsnachträge beim Spezialtiefbau, 385

Sonstige

Kapellmann, Portrait zum 75. Geburtstag, Legal Tribune Online (zum Beitrag)

Veranstaltungen

02.03.2018
Dortmund
Dortmunder Bau- und Immobilienmanagement Gespräche DoBIG

Mehrvergütungsansprüche unter dem neuen Bauvertragsrecht (BGB 2018) – Was müssen Auftraggeber und Auftragnehmer besonders beachten?

An der Technischen Universität Dortmund finden mit unserer Beteiligung am 02. März 2018 die Dortmunder Bau- und Immobilienmanagement Gespräche statt. Referenten sind u. a. Prof. Dr. Klaus-Dieter Kapellmann, Prof. Dr. Klaus Eschenbruch und Dr. Gerolf Sonntag.

Bei den Dortmundern Bau- und Immobilienmanagement Gesprächen sollen sich herausragende Fachleute aus der Praxis und Wissenschaft zu anspruchsvollen Themen austauschen. Dabei sollen kontroverse und innovative Ansichten vertreten und gemeinsam mit den Teilnehmern in angenehmer Atmosphäre diskutiert werden.Bei den Dortmundern Bau- und Immobilienmanagement Gesprächen sollen sich herausragende Fachleute aus der Praxis und Wissenschaft zu anspruchsvollen Themen austauschen. Dabei sollen kontroverse und innovative Ansichten vertreten und gemeinsam mit den Teilnehmern in angenehmer Atmosphäre diskutiert werden.

Das Programm und ein Anmeldeformular finden Sie hier.

Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht, Bauvertragsrecht, Immobilienrecht

Veranstalter: Technische Universität Dortmund, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirt. Ing. Ivan Čadež, Lehrstuhl Immobilienwirtschaft und Bauorganisation

Adresse: TU Dortmund, Rudolf-Chaudoire-Pavillon, Gebäude Nr. 41, Baroper Straße 271, Dortmund

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