
Dr. Natalie Henrici (geb. Rott)
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Beratungsschwerpunkte
- Bauvertragsrecht
- Architekten- und Ingenieurrecht
- Projektentwicklungs- und Projektsteuerungsrecht
- Immobilienrecht
Frau Dr. Henrici ist im Bau-, Immobilien-, Projektsteuerungs- und Urheberrecht tätig. Sie berät und vertritt Mandanten in vergütungs- und haftungsrechtlichen Fragestellungen, gerichtlich sowie außergerichtlich.
Ausgewählte Referenzen
- Vertrags- und Claim-Management bei Hochhauskomplex, bestehend aus einem Hotel, Einkaufszentrum, Bürogebäude und einem historischen Nachbau, Frankfurt a. M.
- Sanierung Hochhaus einer deutschen Großbank, Frankfurt a. M.
- Sanierung und Erweiterung einer Mineraltherme
Vita
- Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz mit den Schwerpunkten Kartellrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht, 2006 bis 2010
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer international ausgerichteten Wirtschaftskanzlei, Abteilung Dispute Resolution, 2010 bis 2011
- Rechtsreferendariat am Landgericht Darmstadt, 2011 bis 2013
- Rechtsanwältin bei Kapellmann seit 2014
- Promotion zu dem Thema „Die Ansprüche und Rechte des mit der Objektüberwachung der Gebäudeerrichtung beauftragten Architekten und Ingenieurs bei Bauablaufstörungen“ an der TU Darmstadt, 2013 bis 2016